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AHO Aktuell - 12.05.2006

Stadt Mannheim: Lockerung der Stallpflicht für Geflügel


Mannheim (aho) - Die Stadtverwaltung von Mannheim lockert die
Stallpflicht für Geflügel, die in mehr als 500 Metern Entfernung von
Rhein und Neckar gehalten werden. Eine entsprechende
Allgemeinverfügung wird morgen bekannt gemacht, sie tritt am 14. Mai
in Kraft. Dann können 41 Geflügelhalter mit 2.570 Tieren im
Stadtgebiet wieder zur Freilandhaltung übergehen. Davon ausgenommen
ist das Gebiet um Herzogenriedpark und Radrennbahn, wo eine erhöhte
Gefährdungslage besteht. Dort gilt die Stallpflicht wegen der
räumlichen Nähe zum Industriehafen weiter, wo im Februar der erste
Vogelgrippe-Fall in Mannheim festgestellt worden war. Zudem brüten
dort Wildvögel. Der Stallpflicht unterliegen in Mannheim weiterhin 31
Geflügelhaltungen mit insgesamt 6.780 Tieren, weil sie im Abstand bis
zu 500 Metern zu Rhein und Neckar liegen. Nach Weisung des
Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum Baden-Württemberg sind
dort keine Ausnahmen möglich, weil eine Vielzahl wildlebender
Wasservögel die Ufergebiete als Sammel-, Rast- und Brutplatz nutzt.
Unter den 31 Geflügelhaltungen befindet sich eine Haltung mit ca.
5.000 Tieren, so dass sich die Stallpflicht bei den restlichen 30
Haltungen auf ca. 1.800 Tiere verteilt.

Am 10. Mai trat die Bundesverordnung "zur Aufstallung des Geflügels
zum Schutz vor der Klassischen Geflügelpest
(Geflügel-Aufstallungsverordnung)" in Kraft, die erstmals seit Oktober
2005 wieder Ausnahmen von der Stallpflicht für Nutzgeflügelhaltungen
ermöglicht. Das Landesministerium hat die unteren Verwaltungsbehörden
gebeten, den Erlass von entsprechenden Allgemeinverfügungen oder
Einzelgenehmigungen zu prüfen, und dabei gleichzeitig mitgeteilt, für
welche Gebiete weiterhin die Stallpflicht gelten muss. Keine Ausnahme
gibt es im Abstand bis zu 500 Metern von genau bezeichneten
Feuchtbiotopen, Seen und Flüssen, in und an denen sich wildlebende
Wasservögel sammeln, sowie von Gebieten, in denen die
Wildvogel-Geflügelpest seit Februar dieses Jahres aufgetreten ist. In
Mannheim sind Rhein und Neckar betroffen, nicht jedoch die Seen im
Stadtgebiet. Das Ministerium weist ausdrücklich darauf hin, dass diese
Festlegungen Richtwerte darstellen, die bei einer geänderten
Gefährdungslage neu bewertet und ggf. angepasst werden müssen. Für
alle ab 14. Mai möglichen Freilandhaltungen gelten weiterhin die
bekannten Untersuchungspflichten. Die Halter, die davon Gebrauch
machen, müssen dies beim Veterinärdienst anzeigen. Die Ausläufe für
das Geflügel müssen außerdem so gesichert werden, dass kein Geflügel
entweichen kann. Der Veterinärdienst im Fachbereich Sicherheit und
Ordnung überwacht die Geflügelhaltungen wie bisher auch. Er steht für
Fragen während der üblichen Bürozeiten montags bis freitags unter
293-6350/-6358 zur Verfügung und ist per Email unter
veterinaerdienst@mannheim.de erreichbar. Er hat alle bekannten
Hausgeflügelbestände in Mannheim untersucht. Bislang ist kein Fall von
Geflügelpest aufgetreten.

Die Untersuchungen zur Seuchenprophylaxe finden weiterhin statt. Tote
und verletzte Wasser-, Raben- und Greifvögel (Wildvögel der
Risikogruppe) können weiterhin der Polizei unter 174-0 gemeldet
werden. Sie veranlasst, dass die Tiere durch die Feuerwehr abgeholt
und von den Amtsveterinären untersucht werden. Die Empfehlung, diese
Tiere nicht anzufassen, bleibt bestehen. Andere tote Vögel, z.B.
Singvögel und Tauben, können selbst entsorgt werden z. B. im Restmüll
oder durch Vergraben im Garten. Auf ausdrücklichen Wunsch entsorgt die
Stadt sie auch, wenn Betroffene die Entsorgung nicht selbst übernehmen
wollen oder können. Auch hierzu kann man sich weiterhin an die Polizei
wenden.


 



 

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