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AHO Aktuell - 12.05.2006
Stadt Duisburg: Geflügelfreilandhaltung wieder erlaubt
Duisburg (aho) - Geflügelfreilandhaltung ist im Stadtgebiet Duisburg
mit Ausnahme der Rheinaue Walsum (Rhein, Nordhafen Walsum, Bahnlinie,
Stadtgrenze zu Dinslaken) vorerst bis zum 15. August wieder erlaubt.
Es müssen jedoch etliche Bestimmungen eingehalten werden, teilt das
Presse- und Kommunikationsamt der Stadt mit.
So muss jede Freilandhaltung dem Veterinäramt Duisburg (Fax 0203 /
75986101) angezeigt werden. Außerdem ist ein Bestandsregister zu
führen, in dem die Zu- und Abgänge von Geflügel, Tierverluste sowie
tägliche Legeleistung einzutragen sind. Das Register muss drei Jahre
aufbewahrt werden. Die Stallungen oder sonstigen Standorte des
Geflügels dürfen von betriebsfremden Personen nur mit Schutzkleidung
oder Einwegkleidung betreten werden, die nach Gebrauch unverzüglich
gereinigt, beziehungsweise beseitigt werden muss. Nach jeder Ein- und
Ausstallung sind die benutzten Gerätschaften, der Verladeplatz sowie
die frei gewordenen Ställe zu reinigen und zu desinfizieren. Außerdem
ist die Schadnagerbekämpfung ordnungsgemäß durchzuführen und zu
dokumentieren. Schlachtgeflügel darf unmittelbar zu einem
Schlachtbetrieb verbracht werden; für Zucht- und Nutzgeflügel gelten
diesbezüglich besondere Bestimmungen.
Wer Enten und Gänse unter freiem Himmel halten will, muss seine Tiere
regelmäßig virologisch untersuchen lassen.
AHO Aktuell ist ein Service von ANIMAL-HEALTH-ONLINE und @grar.de