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AHO Aktuell - 12.05.2006

Schweinepest: HIT-Meldung für volle Entschädigung notwendig


Bonn (aho) - Vor dem Hintergrund des Schweinepestgeschehens im
Landkreis Borken erinnert der Zentralverband der Deutschen
Schweineproduktion e.V. (ZDS) an die gesetzlich vorgeschriebene
Meldung aller Tierbewegungen in die HIT-Datenbank. Gemäß § 69 des
Tierseuchengesetzes (TSG) kann die Entschädigung für getötete oder
verendete Tiere empfindlich gekürzt oder sogar ganz versagt werden,
wenn eine sich aus dem TSG ergebene Verpflichtung nicht erfüllt wurde.
Nach Recherchen des ZDS melden derzeit nur 24 % der schweinehaltenden
Betriebe Nordrhein-Westfalens ordnungemäß in die Datenbank! In anderen
Bundesländern dürfte es nicht viel besser aussehen, mahnt der ZDS.


 



 

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