Aktuelle Meldungen  -  Nachrichten suchen  -  kostenloses Abo  -   Nachricht weiterempfehlen

 

AHO Aktuell - 11.05.2006

Geflügel in Nordrhein-Westfalen darf wieder in die Freiheit


Düsseldorf (aho) - Mit Inkrafttreten der neuen "Verordnung zu
Aufstallung des Geflügels zum Schutz vor der Klassischen
Geflügelpest", die Bundesverbraucherschutzminister Horst Seehofer
erlassen hat, kann der größte Teil des nordrhein-westfälischen
Freilandgeflügels seinen Stall endlich wieder verlassen.
Landwirtschaftsminister Eckhard Uhlenberg hat die Kreise heute
angewiesen, von den in der Verordnung angegebenen Möglichkeiten für
Ausnahmegenehmigungen großzügig Gebrauch zu machen. Danach muss
Geflügel nur noch dann im Stall bleiben, wenn dieser in der Nähe eines
Sammelplatzes von Wildvögeln liegt (vor allem an Seen und Flüssen)
oder in einer geflügeldichten Region. Auch in
Geflügelpest-Sperrgebieten müssen die Tiere im Stall bleiben, doch
diese Option trifft auf NRW nicht zu, da hier noch kein Fall von
Vogelgrippe aufgetreten ist.

In welchen Regionen die Tiere nun weiterhin im Stall bleiben müssen,
entscheiden die Kreise und kreisfreien Städte auf ihren ausdrücklichen
Wunsch in Eigenregie. Damit bleiben sie flexibel und können auf
Veränderungen der Lage vor Ort schnell und unbürokratisch reagieren,
etwa wenn im Herbst Zugvögel ihre Rastplätze aufsuchen. Ein großer
Teil der Kreise hat bereits eine entsprechende Lagebewertung
vorgenommen. Die Geflügelhalter können sich darüber beim zuständigen
Veterinäramt informieren oder sollten auf die Ankündigungen in der
örtlichen Presse achten. Wer dann seine Tiere ins Freie lassen will,
muss dies beim zuständigen Veterinäramt nur noch anzeigen, das
Einholen einer speziellen Ausnahmegenehmigung ist nicht mehr
notwendig. Landwirtschaftsminister Uhlenberg begrüßte die neue
Verordnung ausdrücklich: "Wir haben uns in den letzten Wochen beim
Bundeslandwirtschaftsministerium für großzügige Ausnahmeregelungen
stark gemacht und sind sehr zufrieden mit der neuen Regelung. Damit
ist die Existenz der Freilandhalter und der Biobetriebe gesichert."


 



 

  zum Seitenbeginn


© Copyright

AHO Aktuell ist ein Service von ANIMAL-HEALTH-ONLINE und @grar.de