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AHO Aktuell - 11.05.2006

Umweltministerin Conrad: >BSE-Testpflicht ab 30 Monaten ist überfällig<


Mainz (aho/lme) - Die rheinland-pfälzische Umweltministerin Conrad
begrüßt es, dass ab 1. Juli die Testpflicht auf BSE für Schlachtrinder
erst ab einem Alter von 30 Monaten gilt; bisher mussten alle Rinder
über 24 Monaten getestet werden.

"Rheinland-Pfalz hat sich schon lange für diesen notwendigen Schritt
eingesetzt", stellt Conrad fest. "Dass endlich die Konsequenz aus
wissenschaftlichen Erkenntnissen gezogen wird, ist überfällig."
Umweltministerin Margit Conrad unterstrich, dass für die Verbraucher
die höchstmögliche Sicherheit gewahrt bleibe.

Die Kosten für einen BSE-Test betragen inklusive Probenentnahme und
Transport ca. 20 Euro. Im vergangenen Jahr wurden in Rheinland-Pfalz
über 65.300 BSE-Proben untersucht, davon rund 7.800 von Rindern im
Alter zwischen 24 und 30 Monaten.

Im Frühjahr 2004 hatte sich Ministerin Conrad in einem Schreiben an
die damalige Bundesverbraucherministerin Renate Künast bereits für
eine Überprüfung der Testpraxis ausgesprochen. Ende 2004 hatte
Rheinland-Pfalz dann im Bundesrat eine Anhebung der BSE-Tests für
Rinder auf 30 Monate befürwortet, weil sicher davon auszugehen war,
dass bei Tieren, die nach der Durchsetzung des absoluten
Verfütterungsverbotes geboren wurden, kein erhöhtes Risiko durch eine
Anhebung des Testalters besteht. Diese Auffassung vertreten auf
wissenschaftlicher Basis auch die Forschungseinrichtungen.

EU-weit ist bereits seit 2001 eine Testpflicht für Rinder erst ab 30
Monaten vorgeschrieben. Im Übrigen bleiben selbstverständlich alle
weiteren Vorsorgemaßnahmen, wie die Entfernung des spezifizierten
Risikomaterials, bestehen.

Hieraus ergebe sich auch eine wirtschaftliche Entlastung für
Rinderhalter, weil ein Mastrind in der Regel schon vor Erreichen der
30 Monate schlachtreif ist, der BSE-Test in dieser Altersklasse aber
nicht mehr notwendig ist.




 



 

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