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AHO Aktuell - 11.05.2006

Stallpflicht für Geflügel beendet: Kreis Soest zählt nicht zu den gefährdeten Regionen


Soest (aho) - Die Geflügelhalter im Kreis Soest profitieren von der
Lockerung der Stallpflicht durch den Bund. Da der Kreis Soest nach
Einschätzung des Veterinärdienstes der Kreisverwaltung nicht zu den
gefährdeten Regionen zu zählen ist, greift eine generelle Zulassung
der Freilandhaltung durch das Land und die Stallpflicht für Geflügel
als Vorsichtsmaßnahme gegen Vogelgrippe gilt ab sofort hier nicht
mehr. Das teilt Dr. Wilfried Hopp, Leiter des Veterinärdienstes, mit.

Die Stallpflicht wird nur noch für Gebiete mit Virus-infizierten
Wildvögeln, Regionen mit besonders viel Geflügel und Landstriche mit
ausgewiesenen Wildvögel-Rast- und Brutgebieten aufrechterhalten. Eine
Geflügeldichte, bei der besondere Einschränkungen für die
Freilandhaltung gelten würden, wird nach Berechnungen des
Veterinärdienstes im Kreis Soest flächendeckend nicht erreicht.

Für Enten- und Gänsebestände gelten bei Freilandhaltung besondere
Untersuchungsverpflichtungen. "Der Kreis Soest wird auf die
entsprechenden Tierhalter zugehen und mit ihnen die zu treffenden
Maßnahmen abstimmen", kündigt Dr. Hopp an.


 



 

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