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AHO Aktuell - 10.05.2006

Neue Regelungen für die Haltung von Schweinen und Legehennen


Berlin (aho) - Bundeslandwirtschaftsminister Horst Seehofer hat heute
dem Kabinett die Änderungen für den Bereich Schweinehaltung und
Legehennen in der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung,
einschließlich der vom Bundesrat verabschiedeten Maßgaben,
vorgestellt. "Wir haben in der neuen Verordnung mehr Tierschutz,
verbunden mit einem "Mehr" an Wirtschaftlichkeit verankert und nehmen
damit in Europa einen Spitzenplatz ein", betonte Seehofer heute in
Berlin.

Am 7. April 2006 hat der Bundesrat der vorgelegten Verordnung zur
Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung mit den
Neuregelungen für die tierschutzrechtlichen Anforderungen bei der
Schweinehaltung zugestimmt. Damit werden die EG-rechtlichen
Anforderungen mit einigen darüber hinaus gehenden Verbesserungen in
nationales Recht umgesetzt und ein drohendes Zwangsgeld wegen
Nicht-Umsetzung der Richtlinie verhindert.

Ergänzend zu den Regelungen für die Schweinehaltung hat der Bundesrat
in seiner Sitzung am 7. April 2006 auch Änderungen bei der Haltung von
Legehennen beschlossen. Grund dafür ist, das durch die bisher gültigen
Anforderungen, die weit über das EG-Recht und das Tierschutzniveau der
meisten anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union hinausgehen,
die Wettbewerbsfähigkeit der hier ansässigen Legehennenhalter
verringert worden wäre. Es bestünde die Gefahr, dass die hiesige
Eiererzeugung in Länder mit niedrigeren Tierschutzanforderungen
abwandern würde. Damit wäre weder der deutschen Agrarwirtschaft noch
dem Tierschutz gedient.

Deshalb hat der Bundesrat beschlossen, als Alternative, parallel zur
Boden- und Freilandhaltung, die Haltung von Legehennen künftig auch in
tiergerechten Kleinvolieren (Kleingruppenhaltung) zuzulassen. Diese
neuen Haltungseinrichtungen sehen eine Gesamtmindestfläche von 2,5 m2,
eine Mindesthöhe von 60 cm in der Front, eine Mindestfläche von 800
cm2/Tier bzw. 900 cm2/Tier ab 2 kg Lebendgewicht (in den bisher
üblichen Käfigen 550 cm2/Tier) sowie Legenest, Sitzstange,
Einstreubereich und Einrichtungen zum Krallenabrieb vor.

Um den Legehennenhaltern die Umstellung auf die neuen
Haltungseinrichtungen in angemessener Zeit zu ermöglichen, soll die
Weiterbenutzung der bisher üblichen Käfige durch Verlängerung der
Übergangsfrist über den 31. Dezember 2006 hinaus bis zum 31. Dezember
2008 nur bei Nachweis eines verbindlichen Betriebs- und Umbaukonzeptes
auf zulässige alternative Haltungseinrichtungen gestattet werden. Ab
1. Januar 2009 ist dann die bisher übliche Käfighaltung endgültig
verboten. Begonnene Umstellungen müssen bis Ende 2009 abgeschlossen
sein. Für die nach EG-Recht zugelassenen ausgestalteten Käfige soll
die Übergangsfrist bis 2020 verlängert werden.

Damit geht die nun gefundene Lösung aus tierschutzrechtlicher Sicht
immer noch über das EG-Recht hinaus und entspricht nach Auffassung der
Bundesregierung den Vorgaben in der Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahr 1999, mit der die frühere
Legehennen-Verordnung für nichtig erklärt wurde.

"Es besteht nach unserer Auffassung dringender Forschungsbedarf, um
offene Fragen zur Legehennenhaltung zu klären. Deshalb wollen wir
unmittelbar ein Forschungsprojekt zur Entwicklung eines
tiergerechteren und moderneren Haltungssystems für die
Legehennenhaltung ins Leben rufen," so Seehofer weiter. Dieses System
soll durch die Wissenschaft, gemeinsam mit der Wirtschaft, den
Geflügelhaltern und Tierschutzverbänden, in den kommenden drei Jahren
als neues weiteres Haltungssystem entwickelt werden.



 



 

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