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AHO Aktuell - 10.05.2006

Vogelgrippe: In Teilen des Saarlandes sind Ausnahmen von der Stallpflicht möglich


Saarbrücken (aho) - Aufgrund der Eilverordnung des Bundesministeriums
für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz sind Ausnahmen von
der Stallpflicht für Geflügel möglich. Entsprechende Anträge müssen
die Geflügelzüchter und Halter bei den zuständigen Stellen der
Landkreise bzw. des Stadtverbandes Saarbrücken stellen", so der
saarländische Gesundheitsminister Josef Hecken.

Grundsätzlich gelte aber über den 15. Mai hinaus im Saarland
landesweit die Aufstallungspflicht für Hühner, Truthühner, Gänse und
Enten. Für Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Gänse
und Geflügel gelte in Restriktionsgebieten (Gebiete, in denen
infizierte Wildvögel gefunden wurden), geflügeldichten Gebieten und in
Sammelgebieten von Wildvögeln (insbesondere Feuchtgebiete) weiterhin
die Stallpflicht. In diesen Risikogebieten seien auch keine Ausnahmen
möglich. Wie Minister Hecken ausführte sei das Risiko der Verbreitung
der Vogelgrippe in Deutschland nach wie vor hoch und wird derzeit von
Experten als deutlich höher eingeschätzt, als bei der ersten
Aufstallungsanordnung im Herbst letzen Jahres.

Über dieses klare Votum der Wissenschaft könne sich
verantwortungsvolle Politik nicht hinwegsetzen", so Minister Hecken
gegenüber der Presse. In Deutschland seien im Vergleich zu andern
EU-Mitgliedstaaten bislang mit Abstand die meisten infizierte Tiere
gefunden worden. Täglich kämen neue Funde hinzu. Von Entwarnung könne
also nicht die Rede sein. Im Saarland habe es bislang noch keinen Fall
der Geflügelpest gegeben, heißt es in einer Presseinformation.

Da das Saarland bislang kein Restriktionsgebiet sei, könnten
Geflügelzüchter und -halter in vielen Bereichen des Landes aufatmen
und eine Freilandhaltung wieder aufnehmen. Eine Ausnahme von der
Aufstallung erhielten aufgrund der Bundesverordnung jedoch keine
Züchter und Halter in Feuchtbiotopen (wie z.B. im Bereich der
Lisdorfer Au), oder wenn sich der Betrieb bzw. Geflügelhaltung in
einem Saum von 500 Metern zur Saar befindee oder im Umfeld von 1.000
Metern von Seen und große Gewässer (Bostalsee, Losheimer See ). Hier
müssen die Tiere weiterhin bis August geschützt in geschlossenen
Ställen untergebracht werden.

Darüber hinaus gebe es keine Befreiung von der Stallpflicht bei
geflügeldichten Gebieten, in denen sich 20.000 Tiere pro
Quadratkilometer befinden.

Somit gibt es mehr und flexiblere Möglichkeiten für Ausnahmen auf
Basis von Risikoabwägungen. "Damit wird sowohl den berechtigten
Anliegen des Tierschutzes als auch der weiterhin bestehenden Gefahr
einer Einschleppung des H5N1-Virus in Nutztierbestände Rechnung
getragen."


 



 

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