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AHO Aktuell - 08.05.2006

Schweiz: BSE-Klage der Bauern vom Tisch


(lid) - Die Eidgenossenschaft muss die Bauern für ihre Einbussen in
der BSE-Krise definitiv nicht entschädigen. Laut Bundesgericht haben
die Bundesbehörden keine wichtigen Maßnahmen unterlassen, wie die
Nachrichtenagentur SDA schreibt. 2206 Bauern hatten 300 Millionen
Franken gefordert.

Im April 2004 hatte die Eidgenössische Rekurskommission für die
Staatshaftung den Bauern noch Recht gegeben. Nach ihrer Meinung hatte
der Bund widerrechtlich fünf Maßnahmen unterlassen, um dem
Rinderwahnsinn zu begegnen. Das Bundesgericht hat die dagegen erhobene
Beschwerde der Schweiz nun vollumfänglich gutgeheißen.

Die Lausanner Richter halten in ihrem Entscheid zunächst fest, dass es
nicht darum gehen könne, ob der Bund in jedem Fall zum optimalen
Zeitpunkt die bestmögliche Lösung getroffen habe. Sonst wäre er immer
dem Vorwurf ausgesetzt, entweder zu lasch oder - wie zuletzt bei der
Lungenkrankheit Sars - zu überstürzt gehandelt zu haben.

Zudem sei bei der Beurteilung der Vorwürfe vom damaligen Wissensstand
auszugehen. Aus dieser Warte könne dem Bund zunächst nicht angelastet
werden, dass er erst 1990 anstatt bereits 1988 die Verfütterung von
Tiermehl an Wiederkäuer verboten habe. Nicht zu beanstanden sei
weiter, dass 1988 auch auf ein formelles Verbot für die direkte oder
indirekte Einfuhr von britischem Tiermehl verzichtet worden sei.
Keinen Anlass zur Kritik biete schließlich der Umstand, dass Tiermehl
als Futter für Hühner und Schweine bis 2001 erlaubt geblieben sei.



 



 

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