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AHO Aktuell - 08.05.2006

Kreis Soest: Stand-Still für Ferkel und Zuchtschweine


Soest (aho) - Nach dem erneuten Ausbruch der Schweinpest im Kreis
Borken gilt auf Veranlassung der EU für die Regierungsbezirke
Arnsberg, Düsseldorf und Münster (Kerngebiet) und damit auch für den
Kreis Soest bis einschließlich 15. Mai ein generelles "Stand-Still"
für Ferkel und Zuchtschweine. Danach, also ab dem 16. Mai, dürfen die
Tiere innerhalb des Kerngebietes nur umgestallt werden, wenn sie 45
Tage im Betrieb verbracht haben und entsprechende Untersuchungen
durchgeführt wurden. Darauf weist der Veterinärdienst des Kreises
Soest hin.

Schlachtschweine dürfen wie bisher zur Schlachtung gebracht werden,
wenn sie vorher klinisch untersucht werden und der Halter den
Transport dem Veterinäramt anzeigt. Soll die Schlachtung außerhalb
Nordrhein-Westfalens erfolgen, muss ebenfalls eine Untersuchung
erfolgen, der Transport vom Veterinäramt aber ausdrücklich genehmigt
werden.


 



 

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