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AHO Aktuell - 06.05.2006

Schweinepest in NRW: 52.000 Schweine auf 96 Höfen müssen getötet werden


Düsseldorf (aho) - Das Agrarministerium in Düsseldorf kündigte an,
weiterhin in enger Abstimmung mit dem Bund und der Europäischen
Kommission die notwendigen Maßnahmen im Kampf gegen die Schweinepest
im Landkreis Borken zu ergreifen. Als Reaktion beabsichtigt die
Europäische Kommission, im Sperrgebiet, also in der 3-Kilometer-Zone
um den betroffenen Hof, die Tötung aller Schweine anzuordnen. Damit
müssten auf 96 Höfen rund 52.000 Tiere getötet und unschädlich
beseitigt werden. Die EU hat zugesagt, dass die Kosten dafür von
Kommission übernommen werden.

Auch für den Transport von Schweinen gibt es neue Vorgaben. Aus den
Regierungsbezirken Detmold und Köln dürfen Zuchtschweine und Ferkel
innerhalb Deutschlands verbracht werden, wenn sie zuvor 30 Tage im
Betrieb gehalten und tierärztlich untersucht wurden. Für die
Regierungsbezirke Arnsberg, Düsseldorf und Münster (Kerngebiet) gilt
bis einschließlich 15. Mai ein generelles Stand-Still für
Zuchtschweine und Ferkel. Danach dürfen Sie innerhalb des Kerngebietes
umgestallt werden, wenn sie 45 Tage im Betrieb verbracht haben und
entsprechende Untersuchungen durchgeführt wurden. Für ganz NRW gilt:
Schlachtschweine dürfen zur Schlachtung gebracht werden.

Rund um den betroffenen Betrieb wurde ein neues Sperrgebiet
eingerichtet sowie eine neue Beobachtungszone (10-Kilomter-Zone)
gezogen. Innerhalb dieser Beobachtungszone müssen alle Betriebe
tierärztlich untersucht werden, Schweine aus dem 10-Kilometer-Bereich
dürfen nicht nach außerhalb gebracht werden. Es ist aber möglich,
Tiere mit amtlicher Genehmigung innerhalb des Beobachtungsgebietes
umzustallen, wenn dies aus Platzgründen notwendig ist.


 



 

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