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AHO Aktuell - 05.05.2006

Schweiz: BAG will Umdeklaration bei neuer Stallpflicht


(lid) - Sollte die Vogelgrippe in der Schweiz eine neuerliche
Stallpflicht nötig machen, müssen Freilandprodukte vom ersten Tag an
umdeklariert werden. Das verlangt das Bundesamt für Gesundheit (BAG),
wie es den interessierten Kreisen am 3. Mai in einer entsprechenden
Weisung mitteilte. Dies berichtet die Nachrichtenagentur SDA. Es
begründet die sofortige Umdeklaration damit, dass die Konsumentinnen
und Konsumenten nicht getäuscht werden dürften. Die
Deklarationsänderung würde für die gesamte Zone mit Stallpflicht
gelten - auch für Bioprodukte.

Das BAG schlägt zwei Varianten zur Deklarationsänderung vor: eine neue
Etikette und/oder einen Zusatzkleber. Daraus muss hervorgehen, dass
die Produkte aus Betrieben stammen, in denen Freilandhaltung nicht
erlaubt ist. Geht es nach dem Bundesamt, tritt die neue Regelung
bereits am 16. Mai in Kraft. Den interessierten Verbänden wurden drei
Tage Zeit gewährt, sich zur Weisung zu äußern.

Diese sind empört: Für die Branche sei die Weisung "ein Hammer",
erklärte Roman Weibel, Geschäftsführer von Kagfreiland. Er halte das
Vorgehen des BAG für "sehr übertrieben". Und der Schweizer Tierschutz
(STS) bezeichnet die Weisung in einer Stellungnahme als "unnötig,
undurchdacht und bürokratisch". Die Kunden fühlten sich gar nicht
getäuscht, sagte Weibel. Kagfreiland und Bio Suisse hätten während der
bisherigen Stallpflichten, bei denen es keine Umdeklarationen gab,
keine einzige entsprechende Reklamation erhalten. Die Konsumenten
wüssten beim Kauf von Freilandeiern um die entsprechenden
Zusammenhänge.

Kagfreiland und STS bemängeln auch den entstehenden Aufwand für die
Betriebe. Diese müssten dadurch vorsorglich zweierlei Etiketten und
dergleichen kaufen, weil die Stallpflicht ja jeweils sehr kurzfristig
eingeführt würde. Dies führe zu unnötigen Mehrkosten und Mehraufwand.
Fragwürdig ist für die Verbände zudem, dass die Schweiz nach den
Vorstellungen des BAG viel schärfere Vorschriften erlässt als die EU:
In Europa wird den Hühnerhaltern der Freilandstempel erst nach zwölf
Wochen Stallpflicht entzogen. Eine solche Frist wäre für die
Tierschutzverbände akzeptabel.

 



 

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