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AHO Aktuell - 04.05.2006

Stallpflicht in Österreich wird gelockert


(lid) - Die Stallpflicht für Geflügel wird in Österreich nach
Ablaufen der Frist am 12. Mai gelockert. Nur noch in bestimmten
Risikogebieten, die von den Experten in der kommenden Woche definiert
werden, wird die Verordnung weiter bestehen bleiben. In allen übrigen
Gebieten wird die Stallpflicht aufgehoben. Darauf hätten sich die
Experten des Gesundheitsministeriums, der Veterinärmedizinischen
Universität, der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit
(AGES) sowie alle neun Landesveterinärdirektoren und Vertreter der
Geflügelwirtschaft bei einer Sitzung geeinigt, berichtet der
österreichische Agrarpressedienst AIZ.

In Gebieten, die eine höhere Hausgeflügeldichte als 750 Tiere pro
Quadratkilometer aufweisen, bleibt die Stallpflicht aufrecht. Davon
betroffen sind neun Bezirke in ganz Österreich. Ebenso wird die
Stallpflicht in Gebieten nicht aufgehoben, die sich innerhalb eines
Kilometers entlang von Flussläufen und Seeufern befinden, an denen
seit Februar positive H5N1-Fälle bei Wildvögeln aufgetreten. In einem
Gebiet im Umkreis von zehn Kilometern um Geflügelschlachtbetriebe gilt
die Stallpflicht ebenfalls weiterhin.

Auch in den Gebieten, in denen die Stallpflicht aufgehoben wird,
gelten laut AIZ weiterhin strenge Sicherheitsmassnahmen. Betriebe mit
über 350 Legehennen müssen bis Mitte Juni eine klinische Untersuchung
durch den Tierarzt durchführen lassen. Die Tiere müssen auch weiterhin
im Stall oder in einem überdachten Unterstand gefüttert und getränkt
werden.


 



 

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