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AHO Aktuell - 28.04.2006

Stadt Leverkusen: Aufstallungspflicht für Geflügel zunächst bis zum 15. Mai verlängert


Leverkusen (aho) - Die Verpflichtung zum Halten von Hühnern,
Truthühnern, Perlhühnern, Rebhühnern, Fasanen, Laufvögeln, Wachteln,
Enten und Gänsen in geschlossenen Ställen ist bis zum 15. Mai
verlängert worden.

Sinn dieses strikten Einsperrens ist die Verhinderung einer Infektion
des Hausgeflügels durch direkten Kontakt mit Wildvögeln oder durch
indirekte Übertragung durch Ausscheidungen, Federn oder Staub von
eventuell das Grippevirus tragenden Wildvögeln. Daher sollten nur
bestimmte Personen die Geflügelhaltungen betreten und zuvor die Schuhe
reinigen oder besser noch wechseln.

Das städtische Veterinäramt weist darauf hin, dass jeder
Geflügelhalter, der es bisher noch nicht getan haben sollte, dringend
aufgefordert ist, sein Geflügel umgehend beim Veterinäramt zu melden.

Geflügel darf auch in Volieren gehalten werden, wenn diese
"Spatzendicht" umzäunt und mit einem Überstehenden Dach ausgestattet
sind. Dies muss dem Veterinäramt aber vor der Benutzung mitgeteilt
werden und es ist jeden Monat eine tierärztliche Untersuchung des
Geflügels erforderlich.

Alle bisher auf Geflügelpest untersuchten Geflügel waren negativ. Es
besteht nach Einschätzung von Dr. Kurt Molitor, Leiter des
Leverkusener Veterinäramtes, kein Grund zur besonderen Furcht vor der
Vogelgrippe. Dennoch sollten die Bürgerinnen und Bürger verendete
Wasservögel umgehend beim Veterinäramt melden. Tote oder kranke
Wildtiere sollten in keinem Fall angefasst werden.

Geflügelausstellungen sind weiterhin verboten und der Handel mit
Geflügel ist nur noch sehr eingeschränkt erlaubt.


 



 

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