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AHO Aktuell - 28.04.2006

Kreis Soest: Nutz- und Schlachtschweinetransporte ab heute nur noch anzuzeigen


Soest (aho) - Im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Schweinepest
gelten für den Transport von Schweinen aus Betrieben im Kreis Soest ab
Freitag, 28. April 2006, neue Regelungen. Darauf weist der
Veterinärdienst der Kreisverwaltung Soest hin.

Das bislang genehmigungspflichtige Umstallen von Nutzschweinen
innerhalb des Gebietes der Regierungsbezirke Arnsberg, Münster und
Düsseldorf muss ab sofort nach der notwendigen klinischen Untersuchung
durch den Hoftierarzt nur noch beim Veterinärdienst des Kreises Soest
angezeigt werden. Die tierärztliche Untersuchung kann nach der neuen
Regelung bis zu 48 Stunden vor dem Transport der Tiere erfolgen.

Ebenfalls nur bei der Veterinärbehörde angezeigt werden muss ab
Freitag, 28. April, der Transport von Schlachtschweinen aus Betrieben
im Kreis Soest in Schlachthöfe in Nordrhein-Westfalen. Auch hier darf
dann die notwendige tierärztliche Untersuchung maximal 48 Stunden alt
sein. Der Transport muss auf direktem Wege vom Betrieb in den
Schlachthof erfolgen.


 



 

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