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AHO Aktuell - 28.04.2006

Kastration von Ferkeln ab Tag 8 nur betäubt und durch den Tierarzt


Bonn (aho) - Seit dem 25. April dürfen Ferkel nach dem siebten
Lebenstag nur noch mit Betäubung durch den Tierarzt kastriert werden,
darauf weist die Bundestierärztekammer hin. Sie begrüßt die neue
Rechtslage, die zumindest eine gewisse Verbesserung für den Tierschutz
bedeutet.

Die Bundestierärztekammer hält einen vollständigen Verzicht auf die
betäubungslose Kastration für unbedingt wünschenswert. Jungtiere
zeigen zwar eine geringere Reaktion auf Schmerzen, das
Schmerzempfinden von jüngeren und älteren Tieren ist aber gleich.
Sachlich nicht nachvollziehbar ist für den Tierärzteverband, weshalb
Rinder, Schafe und Ziegen - anders als Schweine - auch weiterhin bis
zu einem Alter von vier Wochen ohne Betäubung kastriert werden dürfen.
Grundsätzlich vertritt der Verband die Meinung, dass jedwede
Amputation von Körperteilen zur Anpassung an Haltungssysteme oder
Nutzungsart möglichst bald der Vergangenheit angehören sollte.

Die neue Rechtslage bei der Kastration von Ferkeln ergibt sich aus dem
"Gesetz über die Reform hufbeschlagrechtlicher Regelungen und zur
Änderung tierschutzrechtlicher Vorschriften". Die Kastration ist damit
seit dem 25. April bei Ferkeln ab dem siebten Lebenstag nur unter
Betäubung durch den Tierarzt zulässig; im Anschluss an den Eingriff
sind schmerzstillende Arzneimittel anzuwenden. Dies entspricht einer
EU-Richtlinie, die von den Mitgliedstaaten bereits zum 1. Januar 2003
umzusetzen war. Mit dem Gesetz sind neben der Kastration auch andere
Bestimmungen des Tierschutzgesetzes geändert worden.


 



 

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