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AHO Aktuell - 27.04.2006

Kreis Borken: Ab 28.04.2006 geänderte Regelungen für Schweinetransporte


Borken (aho) - Im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Schweinepest
gelten für den Transport von Schweinen aus Betrieben im Kreis Borken
ab dem morgigen Freitag, 28. April, neue Regelungen. Das bislang
genehmigungspflichtige Umstallen von Nutzschweinen innerhalb des
Gebiets der Regierungsbezirke Arnsberg, Münster, Düsseldorf muss dann
nach der notwendigen klinischen Untersuchung durch den Hoftierarzt nur
noch beim Fachbereich Tiere und Lebensmittel des Kreises Borken
angezeigt werden. Die tierärztliche Untersuchung kann nach der neuen
Regelung bis zu 48 Stunden vor dem Transport der Tiere erfolgen.

Ebenfalls nur bei der Veterinärbehörde angezeigt werden muss ab morgen
(28.04.2006), der Transport von Schlachtschweinen aus Betrieben im
Kreis Borken, die nicht den besonderen Regelungen des
Beobachtungsgebiets und des Sperrbezirks unterliegen, in Schlachthöfe
in Nordrhein-Westfalen. Auch hier darf dann die notwendige
tierärztliche Untersuchung maximal 48 Stunden alt sein. Der Transport
muss auf direktem Wege vom Betrieb in den Schlachthof erfolgen.
Genehmigungspflichtig bleiben demgegenüber Transporte in Schlachthöfe
außerhalb Nordrhein-Westfalens.

Für den morgigen Freitagnachmittag, 28. April, werden die endgültigen
Ergebnisse der Aufhebungsuntersuchungen im Beobachtungsgebiet
erwartet. Wenn diese komplett ohne auffälligen Befund sind, wird das
Beobachtungsgebiet noch am selben Tag durch Einzelverfügungen an die
betroffenen Schweinehalter aufgehoben. Den 332 schweinehaltenden
Betrieben im Kreis Borken werden diese Verfügungen - den erfolgreichen
Abschluss der Aufhebungsuntersuchungen vorausgesetzt - unmittelbar
über den Landwirtschaftlichen Kreisverband zugestellt. Es gelten dann
für diese Betriebe die gleichen Bestimmungen wie für die im übrigen,
nicht besonders reglementierten Teil des Kreisgebietes. Für den
Sperrbezirk sind die Aufhebungsuntersuchungen für den 2. und 3. Mai
geplant. Die in der vergangenen Woche zeitweilig wieder eingeführte
Pufferzone existiert nicht mehr. Es gelten in diesem Gebiet dieselben
Bestimmungen wie im übrigen, nicht besonders reglementierten
Kreisgebiet.

Vordrucke für die Anzeige Anträge auf Genehmigung von
Schweinetransporten sowie weitere Informationen zum Thema Schweinepest
gibt es im Internet unter www.kreis-borken.de/schweinepest. Die
Hotline des Fachbereichs Tiere und Lebensmittel unter den
Telefonnummern 02861 / 82 11 32 und 02861 / 82 11 34 ist am heutigen
Donnerstag, 27. April, noch bis 18 Uhr sowie am morgigen Freitag, 28.
April, von 8 bis 18 Uhr geschaltet. Die Anzeige von
Schweinetransporten sowie Genehmigungsanträge können darüber hinaus
auch am Samstag, 29. April, von 8 bis 10 und von 14 bis 16 Uhr
eingereicht werden. Anzeigen und Genehmigungsanträge für Transporte am
Dienstag, 2. Mai, müssen bis spätestens Montag, 1. Mai, 18 Uhr, beim
Fachbereich Tiere und Lebensmittel des Kreises Borken eingehen.


 



 

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