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AHO Aktuell - 27.04.2006

Österreichische Geflügelwirtschaft verteidigt Verlängerung der Stallpflicht


Wien (AIZ) - "Österreich hat die Geflügelpest im Land. Das muss uns
klar sein. Heute wurde in Wien der 50. Schwan mit einer H5N1-Infektion
bestätigt. Es ist uns dank der konsequenten Vorsorgemaßnahmen des
Gesundheitsministeriums und der verantwortungsvollen Haltung der
Geflügelbetriebe bisher gelungen, eine Einschleppung der Geflügelpest
in die heimischen Nutzgeflügelbestände zu verhindern", stellen die
Obmänner Franz Schrall, Zentrale Arbeitsgemeinschaft der
Österreichischen Geflügelwirtschaft (ZAG), und Heimo Laßnig von der
Österreichischen Qualitätsgeflügelvereinigung (QGV) in einer
gemeinsamen Aussendung fest. Die heute von Gesundheitsministerin Maria
Rauch-Kallat verordnete Verlängerung der Stallpflicht bis zum 12.05.
wird als "richtiger erster Schritt des weiteren Maßnahmen-Programms"
von beiden Organisationen begrüßt.

Auf Grund des Auftretens von H5N1-Fällen bei Wildvögeln sei es
notwendig, dass seitens der Veterinärbehörden alle Maßnahmen ergriffen
werden, die ein Übergreifen des Geflügelpestvirus auf
Wirtschaftsgeflügel verhindern. Es wäre unverantwortlich, wenn
Ausbrüche in Geflügelherden in Kauf genommen und in der Folge enormes
Tierleid sowie Schäden riskiert würden, warnen Schrall und Laßnig.

Freilandhennen haben mit Stallpflicht kein Problem

"Bei der Diskussion über die Stallpflicht wird immer wieder die
falsche Behauptung verbreitet, dass die Hennen darunter leiden würden.
Wenn dies so wäre, dann wäre die Bodenhaltung Tierquälerei. Die
Freilandhennen (amtlich registrierte 862.000 Hennen), die wegen der
Stallpflicht nicht in den Auslauf dürfen, haben exakt den gleichen
Stall zur Verfügung, wie die 1,23 Mio. registrierten Hühner, die
täglich Eier aus Bodenhaltung legen", gibt Schrall zu bedenken.

Der Stall einer Freilandherde sei völlig gleich gebaut wie der Stall
einer Bodenhaltungsherde. Die tierschutzrechtlichen Bestimmungen für
die Troglänge, den Scharraum, die Einstreu, die Nester, die
Stallfläche, die Sitzstangen, die Lüftung oder das Licht seien für
beide Haltungsformen ebenso völlig gleich wie die Vermarktungsnormen
für den Stall die gleichen Vorschriften enthalten. Der Unterschied zur
Bodenhaltung sei, dass bei der Freilandhaltung die Hühner zusätzlich
den Zugang zu einer Weide im Ausmaß von 10 m2 pro Tier haben.

Vermarktung von Freilandeiern gesichert

Die Vermarktung von Freilandeiern ist durch die Verlängerung der
Stallpflicht bis 12.05. nicht gefährdet. Österreich hat hier völlig
EU-konform entschieden. Gemäß den geltenden Vermarktungsnormen dürfen
Geflügelbestände nämlich als Folge einer veterinärbehördlichen
Anordnung zum Schutz der vor einer drohenden Infektion im Stall
gehalten und deren Produkte in dieser Zeit trotzdem mit der
Bezeichnung "Eier aus Freilandhaltung" beziehungsweise "Geflügel aus
Freilandhaltung" vermarktet werden. "Ich bin mir sicher, dass genau
jene Konsumenten, die die Freilandhaltung unterstützen, auch in dieser
Phase der Bedrohung unserer Geflügelbestände durch die Geflügelpest
dem Freilandei oder dem Freilandhendl treu bleiben", betont Obmann
Schrall.

"Der Geflügelgesundheitsdienst wird den eingeschlagenen Weg der
Verbesserung der allgemeinen und speziellen Hygieneaspekte, der sich
in den letzten Jahren bei der Salmonellenbekämpfung als erfolgreich
erwiesen hat, fortsetzen. Die QGV arbeitet nach dem Prinzip, durch
konsequentes Herdenmanagement in den Geflügelbetrieben und einem
geregelten Betreuungsverhältnis zwischen Geflügelhalter und Tierarzt,
die Gesundheit der Bestände zu verbessern, die Einschleppung von
möglichen Krankheiten zu verhindern und damit auch die Notwendigkeit
des Antibiotika-Einsatzes zu reduzieren", unterstreicht Laßnig als
Obmann des QGV.


 



 

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