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AHO Aktuell - 27.04.2006

Das niedersächsische Agrarministerium informiert zum Aufstallungsgebot bei Geflügel


Hannover (aho) - Im Rahmen der allgemeinen Debatte über die
Verlängerung der Aufstallungspflicht stellt Niedersachsens
Landwirtschaftsminister Hans-Heinrich Ehlen noch einmal wesentliche
Punkte klar:

Aufgrund des hohen Einschleppungsrisikos der Vogelgrippe durch
Wildvögel in Nutztierbestände ist nach einer Bewertung des
Friedrich-Loeffler-Institutes in absehbarer Zeit nicht davon
auszugehen, dass es eine allgemeine Aufhebung der Stallpflicht geben
wird. Voraussichtlich wird die derzeitige Verordnung zur Aufstallung
bis zum 15. Mai 2006 verlängert. Bis zu diesem Tag ändert sich nichts
an der Handhabung der Aufstallungsverpflichtung und möglicher
Ausnahmegenehmigungen. Danach wird es weiterhin eine Stallpflicht
geben, die auch die Haltung unter einer überstehenden, nach oben
dichten Abdeckung mit vogelsicheren Seitenbegrenzungen wie
Kaltscharrräume einschließt. Von dieser Grundsatzvorgabe sind
risikobasierte Ausnahmegenehmigungen im Einzelfall möglich.

In den kommenden Tagen wird auf Antrag Niedersachsens zwischen den
Experten von Bund, Wissenschaft und Ländern intensiv darüber beraten,
welche Möglichkeiten es für Freilandhaltung nach dem 15. Mai noch
geben könnte. Bei diesen Überlegungen steht im Mittelpunkt, nach
welchen Kriterien dann Ausnahmen erteilt werden können. Kernpunkt ist
hier eine risikobasierte Überprüfung des antragstellenden Betriebes.
Wenn bundeseinheitlich vorgegeben worden ist, nach welchen Kriterien
gearbeitet werden muss, werden die zuständigen Veterinärbehörden der
Landkreise Ausnahmegenehmigungen erteilen können. Diese
Ausnahmegenehmigungen werden leider für den betreffenden Betrieb nach
wie vor zahlreiche Auflagen wie Untersuchungen auf Geflügelpest
vorsehen.

Zur Kennzeichnung:

Es wird derzeit darüber verhandelt, wie zu gewährleisten ist, dass
auch nach dem 12. Mai Landwirte die Eier ihrer zur Zeit eingestallten
Tiere als Freilandeier verkaufen dürfen. Für Betriebe, die nicht die
Möglichkeit haben, eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen, muss es
praxisorientierte Lösungen geben.

Parallel dazu wird zwischen der EU, dem Bund und den Ländern darüber
verhandelt, wie mögliche Hilfen für betroffene Geflügelhalter aussehen
könnten. Besondere Probleme haben derzeit Gänsehalter, da Gänse im
besonderen Maße auf Auslauf angewiesen sind. Ob und inwieweit es
Unterstützung geben könnte, ist derzeit aber noch unklar. Hier ist
davon auszugehen, dass dann die jeweiligen Betriebe einen konkreten
wirtschaftlichen Schaden im Einzelfall werden nachweisen müssen.

"Als geflügelreichstes Bundesland hat Niedersachsen eine besondere
Verantwortung in der derzeitigen Debatte. Nachdem unmissverständlich
klar geworden ist, dass das Risiko für die Nutztierbestände nach wie
vor erheblich ist, müssen jetzt praktikable Möglichkeiten für die
Geflügelhalter gefunden werden. Dabei gilt es, Ausnahmegenehmigungen
in risikoärmeren Gebieten zu ermöglichen, ohne dabei den Schutz dieser
Bestände selbst und der übrigen Geflügelhaltungen zu vernachlässigen.

Brüssel und Berlin sind gefordert, jetzt schnell über finanzielle
Hilfen für die geschädigten Geflügelhalter zu entscheiden.
Seuchenvorsorge und Seuchenbekämpfung sind eine
gesamtgesellschaftliche Aufgabe, wir wissen, dass wir den
Geflügelhaltern zurzeit eine Menge Probleme zumuten." so Minister
Ehlen abschießend.


 



 

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