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AHO Aktuell - 27.04.2006

Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wasservögeln vermeiden


Bregenz (VLK) - Da die H5N1-Infektionen innerhalb der
Wildvogelpopulation in den letzten Wochen abgeklungen sind, haben sich
die Fachminister der Internationalen Bodenseekonferenz (IBK) bei ihrer
Tagung heute, Donnerstag, im Landhaus in Bregenz einhellig zur
Aufhebung der Stallpflicht bekannt. "Es gilt aber weiterhin Maßnahmen
zu setzen, um den Kontakt von Hausgeflügel mit Wasservögeln zu
vermeiden", betonte Landesrat Erich Schwärzler. Deshalb schlagen die
IBK-Fachminister die Einrichtung von "Überwachungsgebieten" rund um
den See vor.

Dieses Konzept soll die derzeitige Regelung mit Schutz- und
Überwachungszonen ersetzen und bildet eine Alternative zum geltenden
EU-Recht. Der Vorschlag wird nun bei den zuständigen Bundesstellen
eingebracht, so Schwärzler.

Laut der Tagungsvorsitzenden, Regierungspräsidentin Dorothée Fierz
(Zürich) ist vorgesehen, dass ein Überwachungsgebiet in der Regel
einen Kilometer rund um ein betroffenes Gewässer umfasst. Bei einem
Fundort an einem Fließgewässer soll das Überwachungsgebiet mindestens
jeweils fünf Kilometer stromauf- und -abwärts umfassen. Innerhalb
eines solchen Gebietes gelten die bereits veröffentlichten
Empfehlungen Geflügel verpflichtend aufzustallen, Wasservögel nicht zu
stören und zu füttern. Tot aufgefundene Wildvögel werden eingesammelt
und untersucht.

Das Konzept sieht vor, dass ein Überwachungsgebiet jeweils für die
Wintermonate angelegt und bestehen bleibt. Frühestens einen Monat nach
dem letzten Fund eines H5N1-positiven Wasservogels könnte dies
aufgehoben werden.


 



 

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