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AHO Aktuell - 27.04.2006

Stallpflicht wegen Vogelgrippe zunächst nur bis 12. Mai verlängert


Düsseldorf / Bonn (aho) - Der Nationale Krisenstab, der auf Bitte des
Landes Nordrhein-Westfalen heute in Bonn einberufen wurde und in dem
das Bundeslandwirtschaftsministerium, die Länder und die
Geflügelwirtschaftsverbände zusammengekommen sind, hat eine
kurzfristige Verlängerung des Stallgebots bis zum 12. Mai
beschlossen. Damit haben Bund und Länder mehr Zeit, über
Ausnahmegenehmigungen von der Stallpflicht zu verhandeln. Der
ursprünglich vom Bundeslandwirtschaftsministerium ins Gespräch
gebrachte Plan sah vor, die Aufstallung zum Schutz vor der
Vogelgrippe ab dem 1. Mai bis auf weiteres zu verlängern. Dem haben
die Länder widersprochen, da dies zu massiven wirtschaftlichen
Problemen in Kleinbetrieben, in der Freilandhaltung sowie auf
Biohöfen führt. Nun wollen Bund und Länder in den kommenden zwei
Wochen noch einmal ausführlich über praktikable Regelungen für die
Geflügelhalter sprechen.

"Ich bin zuversichtlich, dass wir in weiteren Gesprächen
Erleichterungen für unsere Geflügelzüchter erreichen können, die zum
Teil bereits in existenzbedrohenden Situationen sind. Vor allem den
Kleinbetriebe in Ostwestfalen-Lippe steht das Wasser bis zum Hals,
hier müssen wir eine Lösung finden", so NRW-Landwirtschaftsminister
Eckhard Uhlenberg. Auch für Freilandhaltung und Biolandbau will NRW
nach Möglichkeiten suchen, damit die Tiere möglichst schnell wieder
ins Freie können.


 



 

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