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AHO Aktuell - 27.04.2006

Schweizer Geflügel darf wieder ins Freie


(lid) - Nach 70 Tagen Stallpflicht darf das Schweizer Geflügel ab
kommendem Montag, den 1. Mai, wieder ins Freie. Der Bundesrat hat am
26. April das Freilandverbot aufgehoben. Kommt es in der Schweiz zu
neuen Vogelgrippe-Fällen, würde eine lokale Stallpflicht verhängt. Der
Bundesrat folgt mit seinem Entscheid den Empfehlungen des Bundesamtes
für Veterinärwesen. Er begründete seinen Entscheid damit, dass sich
die Situation deutlich entspannt habe und im April kein einziger
Wildvogel mit Vogelgrippe entdeckt worden sei.

Mit dem Ende der Stallpflicht werden am 1. Mai in den Kantonen
Schaffhausen, Thurgau und St. Gallen auch die Schutz- und
Überwachungszonen aufgehoben. Tote Wasservögel würden aber weiterhin
untersucht.

Auch das Liechtensteiner Geflügel darf ab dem kommenden Montag wieder
ins Freie. Todesfälle von Wildvögeln müssen aber weiterhin gemeldet
werden.


 



 

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