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AHO Aktuell - 26.04.2006

Verdachtsfall von Geflügelpest bei einem Wildvogel in Sachsen


Bautzen (aho) - Im Freistaat Sachsen wurde erstmals ein Verdacht auf
Wildvogel-Geflügelpest festgestellt. Es handelt sich um den Befund
einer Reiherente aus dem Landkreis Bautzen. Das Untersuchungsmaterial
wurde am 25.04.2006 zum Nationalen Referenzlabor, dem
Friedrich-Löffler-Institut, auf der Insel Riems übersandt. Im Ergebnis
der Untersuchung des Nationalen Referenzlabors wurde heute H5N1
nachgewiesen. Zur Bestätigung, ob es sich dabei um die hochpathogene
Form des Geflügelpest-Virus handelt, bedarf es weiterer
Untersuchungen. Das Ergebnis wird in den nächsten Tagen erwartet. Die
notwendigen Maßnahmen gemäß Wildvogel-Geflügelpestverordnung
(Verdacht) wurden eingeleitet:

· 3-km-Radius Sperrbezirk vom Fundort (21 Tage Verbringungsverbot für
Geflügel, Vögel und deren Erzeugnisse); betroffen ist das Gebiet um
die Talsperre Bautzen (nördliches Stadtgebiet Bautzen, Teile der
Gemeindegebiete Radibor, Großdubrau und Malschwitz)

· 10-km-Radius Beobachtungsgebiet vom Fundort (30 Tage
Verbringungsverbot für Geflügel und Vögel);Weiterhin besteht in beiden
Gebieten für Hunde Leinenzwang und für Katzen "Hauspflicht".

Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, sich über die vom
Landratsamt Bautzen eingerichtete Telefonhotline unter der Nummer
03591/325436 zu informieren.


 



 

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