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AHO Aktuell - 25.04.2006

Vogelgrippe - keine Beobachtungsgebiete mehr im Kreis Pinneberg


Pinneberg (aho) - Der Kreis Pinneberg teilt mit, dass die
Allgemeinverfügung über die Festlegung eines Sperrbezirkes und eines
Beobachtungsgebietes vom 25. März 2006 ab dem 25. April 2006
aufgehoben ist. Dies bedeutet, dass mit Ablauf des 24. April 2006 kein
Beobachtungsgebiet in Teilen der Gemeinde Westerhorn (Flächen des
Winselmoors) notwendig ist. Die verstärkten Einschränkungen für
Geflügelhalter sowie für Besitzer von Hunden und Katzen gelten dann
nicht mehr.

Im Kreis Steinburg wurde am 24. März 2006 der amtliche Verdacht des
Ausbruches der Geflügelpest bei einem Wildvogel festgestellt. Der
Fundort befand sich auf dem Gebiet der Stadt Itzehoe. Der Kreis
Pinneberg musste aufgrund der geografischen Nähe zum Fundort diese
Schutzmaßnahmen einleiten.

Der Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelaufsicht macht deutlich,
dass weiterhin die Aufstallungspflicht für Geflügel besteht. Bis zum
30. April 2006 müssen Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner,
Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten oder Gänse in geschlossenen Ställen
gehalten werden. Abweichend von dieser generellen Regelung gibt es die
Möglichkeit, dass Geflügel in einer Voliere zu halten. Dies ist dem
Fachdienst anzuzeigen und löst eine monatliche tierärztliche
Untersuchung des Bestandes aus.


 



 

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