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AHO Aktuell - 20.04.2006

Brüssel lockert die Handelsbeschränkungen für Schweine aus Deutschland


Berlin / Brüssel (aho) - Heute wurde im Ständigen Ausschuss für die
Lebensmittelkette und Tiergesundheit in Brüssel erneut über
Lockerungen der Handelsbeschränkungen für Schweine aus Deutschland ,
insbesondere aus Nordrhein/Westfalen, aufgrund des Auftretens der
Klassischen Schweinepest beraten. Es konnten im Resultat der
Verhandlungen für einzelne Gebiete in NW, aber vor allem auch für die
von der Seuche nicht betroffenen Bundesländer, deutliche
Handelserleichterungen bewirkt werden. Das teilt das Agrarministerium
in Berlin mit. Bereits im Vorfeld der Entscheidung hatte Deutschland
umfangreiche Informationen zu den ergriffenen Maßnahmen auf nationaler
Ebene vorgelegt.

So dürfen neben Schlachtschweinen zur sofortigen Schlachtung jetzt
auch wieder Zucht- und Nutzschweine aus Deutschland (mit Ausnahme von
NW) unter Auflagen in andere Mitgliedsstaaten verbracht werden.

Das ursprünglich in der Entscheidung 2006/274/EG vom 6. April 2006
enthaltene Verbringungsverbot für Schweine aus ganz NW wurde auf die
Regierungsbezirke Arnsberg, Düsseldorf und Münster beschränkt. Hier
dürfen lediglich aus der Pufferzone Schweine zur sofortigen
Schlachtung (innerhalb der Pufferzone) verbracht werden.

Das Verbot der Nutzung von Fahrzeugen für Zucht- und Nutzschweine
innerhalb von 3 Tagen nach Nutzung in NW (Gefahr der Verschleppung des
Erregers, z.B. durch direkten Tierkontakt) ist nunmehr auf die
genannten Regierungsbezirke beschränkt.

Schweine aus den Regierungsbezirken Köln und Detmold dürfen unter
Auflagen national vermarktet werden.

Die Verpflichtung, Fahrzeuge, die für die Beförderung von Schweinen
in Deutschland verwendet wurden, für drei Tage nicht zum Transport von
Schweinen zu verwenden, wurde ebenfalls aufgehoben. Vorgeschrieben ist
allerdings nach wie vor die zweifache Reinigung und Desinfektion
dieser Fahrzeuge, teilt das Ministerium mit.


 



 

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