Aktuelle Meldungen  -  Nachrichten suchen  -  kostenloses Abo  -   Nachricht weiterempfehlen

 

AHO Aktuell - 13.04.2006

Kreis Borken: Transport von Schlachtschweinen nur beschränkt möglich


Borken (aho) - Anders als zunächst angenommen dürfen Schlachtschweine
aus dem Kreis Borken ab Karsamstag, 15. April, nicht in außerhalb
Nordrhein-Westfalens liegende Schlachtstätten gebracht werden.
Stattdessen sind Transporte von Schlachtschweinen aus dem Kreisgebiet,
die nicht aus den Sperrbezirken und Beobachtungsgebieten stammen, nur
innerhalb des Gebietes der Regierungsbezirke Münster, Detmold und
Arnsberg erlaubt - und hier genehmigungsfrei. Das geht aus einer am
heutigen Gründonnerstag, 13. April, veröffentlichten
Änderungsverordnung zur Schweinepest-Schutzverordnung des
Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
hervor. Die drei genannten Regierungsbezirke bilden nach dieser
Änderungsverordnung das so genannte "Kompartiment I", eine
Gebietseinheit nach dem Tierseuchenrecht. Aus den wegen der
Schweinepest eingerichteten Sperrbezirken und Beobachtungsgebieten
dürfen keine Schweine herausgebracht werden. Allerdings dürfen nach
der aktuellen Änderungsverordnung des Bundesministeriums Schweine
innerhalb des Beobachtungsgebietes unter bestimmten Bedingungen - und
nur mit Genehmigung - in andere Betriebe gebracht werden.
Voraussetzung für solche Transporte ist zum einen, dass in dem
Empfängerbetrieb bislang keine Schweine gehalten wurden. Zum anderen
müssen die betreffenden Tiere zuvor vom Hoftierarzt klinisch mit
negativem Ergebnis auf Schweinepest untersucht worden sein. Anträge
auf solche Transporte sind beim Fachbereich Tiere und Lebensmittel der
Kreisverwaltung zu stellen.

Weiter weist der Fachbereich Tiere und Lebensmittel des Kreises Borken
auf folgende Sprechzeiten der Telefon-Hotline unter den Nummern 02861
/ 82-1132 und 02861 / 82-1134 am Osterwochenende hin:

- Karfreitag, 14. April, 9 bis 12 Uhr und 18 bis 20 Uhr;
- Karsamstag, 15. April, 8 bis 10 Uhr, insbesondere zum Thema
"Transportgenehmigungen für verendete Tiere nach Münster";
- Ostermontag, 17. April, 8 bis 10 Uhr, insbesondere zum Thema
"Transportgenehmigungen für verendete Tiere nach Münster".

Außerdem können am Karsamstag, 15. April, und am Ostermontag, 17.
April, jeweils von 8 bis 9.30 Uhr die derzeit bei einer antibiotischen
Behandlung von Schweinen vorgeschriebenen Blutproben beim Fachbereich
Tiere und Lebensmittel im Borkener Kreishaus abgegeben werden. Sie
werden von dort gesammelt ins Chemisches Landes- und Staatliches
Veterinäruntersuchungsamt Münster CVUA Münster zur Untersuchung
gebracht.


 



 

  zum Seitenbeginn


© Copyright

AHO Aktuell ist ein Service von ANIMAL-HEALTH-ONLINE und @grar.de