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AHO Aktuell - 12.04.2006

Kreis Borken: Schlachtschweine-Transporte ab Samstag den 15.04.2006


Borken (aho) - Die letzten noch ausstehenden Ergebnisse der am
vergangenen Wochenende in zahlreichen Schweinebeständen im Kreis
Borken gezogenen Blutproben liegen nun vor. "Sie sind alle negativ",
freut sich Dr. Albert Groeneveld, Leiter des Fachbereichs Tiere und
Lebensmittel der Kreisverwaltung. Damit wurde kein weiterer Ausbruch
der Schweinepest im Kreisgebiet nachgewiesen. Kreisveterinär
Groeneveld hat nun schon wieder eine neue Aufgabe im Blick: "Gottlob
dürfen nach derzeitiger Rechtslage ab Samstag (15.04 2006) innerhalb
von Nordrhein-Westfalen Schlachtschweine, ausgenommen Schlachtschweine
aus den Sperr- und Beobachtungsgebieten, zur unmittelbaren Schlachtung
transportiert werden." Dazu bedarf es keiner Genehmigung. Fahrten zu
einer außerhalb von Nordrhein-Westfalen gelegenen Schlachtstätte
können hingegen nur mit Genehmigung der zuständigen Veterinärbehörden
erfolgen.

Voraussetzungen für eine solche Genehmigung sind

- die Zustimmung des für die Schlachtstätte zuständigen Veterinäramtes,
die der Tierhalter bzw. Viehhändler selbst einzuholen hat, und

- die tierärztliche Untersuchung der Schweine im Herkunftsbetrieb mit
negativem Ergebnis auf Schweinepest.

Die tierärztliche Untersuchung muss der Hoftierarzt binnen 24 Stunden
vor dem Transport vornehmen und auf einem speziellen
Antragsvordruck der im Internet hinterlegt ist und der ausgefüllt per
Fax an den Kreis unter der Fax-Nummer 02861-821024 geschickt werden
kann, dokumentieren
. Die Kosten dieser Untersuchung sind vom
Landwirt zu tragen. Dr. Groeneveld bittet um Verständnis dafür, dass
nur vollständig ausgefüllte Anträge (mit der Zustimmung des für die
Schlachtstätte zuständigen Veterinäramtes sowie der Bescheinigung der
tierärztlichen Untersuchung) bearbeitet werden können.

Der Fachbereich Tiere und Lebensmittel der Kreisverwaltung Borken ist
auch am Karfreitag (14.04.2006) und am Ostermontag (17.04.2006)
jeweils in der Zeit von 18 bis 20 Uhr unter den Hotline-Rufnummern
02861-821132 und 821134 telefonisch zu erreichen und gibt dann
Auskünfte zum Thema Transportgenehmigungen. Bis dahin eingehende
vollständige Anträge können in diesem Zeitraum bearbeitet werden.
Ostersamstag (15.04.2006) in der Zeit von 8 bis 10 Uhr ist die Hotline
für sonstige Anfragen freigeschaltet.


 



 

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