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AHO Aktuell - 11.04.2006

Nikotin in Konsumeiern: Gehalte wie in Kartoffeln, Tomaten, Auberginen und Paprika


Hannover (aho/lme) - In Niedersachsen wurden am 24.3.2006 in einem
Legehennenbetrieb Rückstände von Nikotin und dessen Abbauprodukt
Cotinin nachgewiesen. Daraufhin wurden 18 Betriebe vorläufig gesperrt.

Wie das Niedersächsische Ministerium für den ländlichen Raum,
Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz mitteilt, handelt es
sich bei Nikotin um ein Präparat, das ausschließlich im nicht mit
Tieren besetzten Stall zur Schädlingsbekämpfung angewendet werden
darf. Bei einer sachgerechten Anwendung treten Rückstände in
produzierten Lebensmitteln nicht auf. Mit Nikotin belastete Produkte
sind lebensmittelrechtlich nicht zum Verzehr geeignet.

Von einer akuten Gesundheitsgefahr braucht jedoch nicht ausgegangen
werden. Die in Beprobungen vorgefundenen Werte sind etwa mit denen von
natürlichen Nikotinvorkommen in Nachtschattengewächsen (z.B.
Kartoffeln, Tomaten, Auberginen, Paprika) vergleichbar, informiert das
Ministerium.

Die Staatsanwaltschaft Oldenburg, Zentralstelle für
Landwirtschaftsstrafsachen, hat gegen den/die Verantwortlichen der
Farmen wegen Verstoßes gegen das Lebensmittel- und
Futtermittelgesetzbuch ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.

Die Lebensmittelüberwachungsbehörden haben in erheblichem Umfang
Proben von Eiern und Eiprodukten entnommen, die gegenwärtig im
Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und
Lebensmittelsicherheit untersucht werden. Parallel werden die
Vertriebswege ausgelieferter Produkte ermittelt. Das betroffene
Unternehmen ist gesetzlich verpflichtet, die entsprechenden Schritte
einzuleiten, so dass Produkte mit Rückständen nicht verkauft werden.

Es ist laut Ministerium amtlich sichergestellt, dass aus den
gesperrten Beständen keine Eier oder Eiprodukte in den Verkehr
gelangen. Sieben Farmen wurden inzwischen komplett wieder freigegeben,
weil dort in den analysierten Proben keinerlei Rückstände nachgewiesen
wurden. Bei den restlichen Farmen erfolgt eine Wiederfreigabe nach
einzelnen Ställen, soweit die laufend genommenen Proben keine
Rückstände in den Eiern ergeben.


 



 

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