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AHO Aktuell - 10.04.2006

Kreis Steinburg: Unsachgemäßer Umgang mit toten Schweinen


Itzehoe (aho) - Der unsachgemäße Umgang mit toten Schweinen auf einem
Bauernhof im Kreis Steinburg setze das Veterinär- und
Lebensmittelüberwachungsamt des Kreises Steinburg und den
Umweltschutztrupp des Polizei-Bezirksreviers Itzehoe (PBR) in Marsch.
Das ist einem Bericht der Polizeidirektion Itzehoe zu entnehmen.

Alarmiert worden waren die Dienststellen durch einen auf
Tierkörperbeseitigung spezialisierten Betrieb in Schleswig-Holstein.
Dessen Fahrer steuerte den Hof in der Kremper Marsch an und fand dort
eine mit verendeten Schweinen überfüllte Tierkadaverwanne vor. Dazu
Dr. vet. Stefan Wendt vom Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt des
Kreises Steinburg: "Der Fahrer verweigerte die Abholung der
Tierkadaver, weil sie zum Teil in Verwesung übergegangen waren und
komplett in Jauche schwammen. Diese Tatsachen hat der Mitarbeiter dem
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Kreises Steinburg
sofort telefonisch über das Büro seiner Firma mitteilen lassen." Beim
"Amt 76" des Kreises Steinburg kam sofort der Verdacht auf, dass ein
Verstoß gegen das "Tierische Nebenprodukte Beseitigungsgesetz"
vorliegen könnte.

Als Tierarzt Dr. Stefan Wendt zusammen mit den Polizeibeamten Katrin
Eicke und Eckhard Meyer das Hofgelände betraten, war der Grund für die
Haltung des Transportfahrers offensichtlich. In einer etwa 3 x 1,70 x
0,70 Meter großen Tierkadaverwanne lagen zahlreiche Tierkadaver.
Abgedeckt war der Behälter mit einer festen Platte, die dennoch so
gelegt war, dass die Bediensteten eine freie Sicht auf den nicht zu
akzeptierenden Zustand hatten. Sie sahen eine Anzahl toter Tiere,
teilweise aufgedunsen und schon in Verwesung übergegangen. Dr. Wendt:
"Einige dieser Tiere müssen schon seit rund vier Wochen tot sein."

Die Zählung ergab, dass 15 tote Tiere (Ferkel und Läufer) an der
Oberfläche der mit etwa 800 Liter Flüssigkeit gefüllten Wanne
schwammen. Des Weiteren stellten die Mitarbeiter von Kreis und Polizei
fest, dass unter der oberen Schicht weitere Kadaver aufeinander
gepresst lagen. Zum Zeitpunkt der Kontrolle konnten genauere Zahlen
nicht ermittelt werden. Das lag zum einen daran, dass es nicht
praktikabel war, die Kadaver ohne Spezialwerkzeug und geeigneter
Kleidung zu heben. Zum anderen machte sich bestialischer Gestank
breit, nachdem die Abdeckplatte in voller Ausdehnung von der Wanne
gezogen worden war. Niemandem war es zuzumuten, dort ohne
Mundschutzvorrichtung länger zu verweilen.

Der mit Fragen konfrontierte Betriebsleiter gab zu, "Fehler gemacht"
zu haben: "Wegen der niedrigen Temperaturen in den letzten Wochen
hatte ich gedacht, die toten Tiere dort längere Zeit aufbewahren zu
können. Aber es stimmt schon, ich hätte mich früher um den Abtransport
kümmern müssen."

Alle verendeten Tiere stammten aus einem Bestand von etwa 1200
Schweinen. Nach Angaben des Betriebsleiters sind sie innerhalb der
vergangenen vier Wochen gestorben: "Darunter war auch eine größere
Anzahl von etwa 40 Kilogramm schweren Läuferschweinen aus der
jüngsten Aufstallungsgruppe." Diese Gruppe hatte nach seinen Angaben
schon bei der Aufstallung einen schlechten Gesundheitszustand gehabt
und auf die wechselhafte Witterung der vergangenen Wochen mit
Atemwegserkrankungen reagiert. Trotz Behandlung habe sie zu einer
Anzahl von Todesfällen geführt.

Nach Auskunft von Dr. Wendt ergab die erste Überprüfung des
Bestandsregisters eine lückenhafte Dokumentation in Bezug auf die
Abgänge durch Verenden: "Die letzte Abholung von Tierkadavern ist mit
dem Datum vom November letzten Jahres per Abholbeleg dokumentiert."
Und dennoch: "Die Anzahl von 30 bis 40 verendeten Schweinen innerhalb
der letzten vier Wochen bei einem gegenwärtigen Bestand von 1.200
Schweinen ist eine relativ hohe Verlustrate, die durch die
zusätzlichen Angaben jedoch plausibel zu sein scheint", wird Dr. Wendt
im Polizeibericht zitiert.

Der Kreisveterinär ordnete an Ort und Stelle folgende Sofortmaßnahmen
an: Abpumpen der in der Wanne stehenden Jauche in einen
Auffangbehälter mit anschließender Desinfektion dieser Flüssigkeit
durch Branntkalk. Die Menge der Flüssigkeit ist dem Veterinäramt
mitzuteilen, das durch Herrn Dr. Wendt weitere Angaben zur Art und
Weise der Desinfektion machen wird; Abtransport der Kadaver durch
eine Spezialfirma; Sicherstellung des Bestandsregisters für Schweine
aus dem Bestand der Eigentümerin.

Dr. Wendt: "Die angeordneten Maßnahmen werden durch mich überprüft.
Die Angelegenheit befindet sich hinsichtlich der Konsequenzen für die
Tierhalterin in der Bearbeitung."

Etwas anzumerken hatten auch die anwesenden Polizeibeamten. Nach ihrer
Auskunft könnten im vorliegenden Fall Bestimmungen des
Strafgesetzbuches (§ 326 Abs. 1 Nr.1: Unerlaubter Umgang mit
gefährlichen Abfällen,), des Gesetzes zur Durchführung
gemeinschaftsrechtlicher Vorschriften über die Verarbeitung und
Beseitigung von nicht für den menschlichen Verzehr bestimmten
tierischen Nebenprodukten (§ 7) und des
Kreislaufwirtschafts-/Abfallgesetzes (§ 27) berührt sein.

Dem Betriebsleiter war der Vorfall offensichtlich unangenehm. Er
äußerte sich so: "Ich werde in Zukunft so reagieren, dass ich jedes
tote Tier sofort abholen lassen werde."

Stichwort:

Unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen (§ 326 Abs. 1 Nr. 1
StGB):

In diesem Paragraphen (Auszug) heißt es: "Wer unbefugt Abfälle, die
Gifte oder Erreger von auf Menschen oder Tiere übertragbaren
gemeingefährlichen Krankheiten enthalten oder hervorbringen können,
(...) außerhalb einer dafür zugelassenen Anlage oder unter
wesentlicher Abweichung von einem vorgeschriebenen oder zugelassenen
Verfahren behandelt, lagert, ablagert oder sonst beseitigt, wird mit
Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

 



 

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