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AHO Aktuell - 10.04.2006

Landkreis Sigmaringen: Keine weiteren positiven Befunde bei Vogelgrippe


Sigmaringen (aho) - Nach den beiden H5N1-positiven Befunden bei einer
Reiherente in Krauchenwies und einer Wildente in Sigmaringendorf, hat
das Landratsamt Sigmaringen zahlreiche Vorsichtsmaßnahmen ergriffen,
um eine Ausbreitung der Vogelgrippe zu verhindern.

So wurden durch Tierärzte des Veterinäramtes und der
Tiergesundheitsdienste in den Sperr- und Beobachtungsgebieten in den
Geflügelhaltungen mehr als 170 Blut- und Tupferproben genommen, die
alle negativ waren. Außerdem wurden in den Sperrbezirken alle amtlich
bekannten Geflügelhalter aufgesucht und auf die gesetzlichen
Bestimmungen hingewiesen und deren Einhaltung kontrolliert.

Insgesamt sind bisher aus dem Landkreis Sigmaringen 69 tote Vögel zum
Staatlichen Tierärztlichen Untersuchungsamt Aulendorf gebracht und
untersucht worden, bis auf die beiden Fälle waren alle Proben negativ.
Ob es sich bei den beiden Proben um die hochpathogene Version des
H5N1-Virus handelt, steht noch nicht fest. Sobald die Ergebnisse
vorliegen, wird die Öffentlichkeit informiert werden. An der Lage in
den jeweiligen Fundgebieten ändert sich dadurch jedoch nichts, da
schon der derzeit vorhandene Seuchenverdacht schon alle vorgesehenen
Schutzmaßnahmen ausgelöst hat.

In den Sperrbezirken gilt, für den Sperrbezirk Krauchenwies bis
einschließlich zum 12.4.2006 und den Sperrbezirk Sigmaringendorf bis
einschließlich zum 22.4.2006, die Hauspflicht für Katzen und die
Anleinpflicht für Hunde.

Das Landratsamt Sigmaringen weist vor diesem Hintergrund die
Bevölkerung nochmals darauf hin, tote Vögel nicht anzufassen, sondern
der Gemeinde zu melden, die dann in Abstimmung mit dem Landratsamt
alle weiteren Maßnahmen einleiten wird. Dringender Aufruf an die
Bevölkerung: Wasservögel nicht füttern!. Damit werden Ansammlungen von
Vögeln und eine mögliche Übertragung des Virus vermieden. Die
allgemeine "Stallpflicht für Geflügel" gilt vorläufig bis 30. April.
Über eine Verlängerung oder eine Aufhebung der Stallpflicht für
Geflügel wird das zuständige Bundesministerium noch entscheiden.

Weiterhin besteht für interessierte Bürger die Möglichkeit, sich auf
der Homepage des Landratsamtes Sigmaringen zu informieren.

Zur weiteren Information der Bevölkerung hat auch das
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
eine Telefonhotline eingerichtet. Die Hotline ist täglich (auch am
Wochenende) von 9 bis 17 Uhr unter der Telefonnummer 01805/768-555
erreichbar. Aus dem Festnetz der Deutschen Telekom beträgt der Preis
pro Minute einheitlich 12 Cent.

Das Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum in Stuttgart hat
ebenfalls eine Rufnummer für Informationen geschaltet: Unter der
Nummer 0711/126-2233 gibt es von Montag bis Freitag von 9 bis 12 Uhr
und von 13.30 bis 15.30 Uhr die Gelegenheit, Fragen zu den jeweiligen
Themen zu stellen


 



 

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