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AHO Aktuell - 07.04.2006

Kreis Borken: Transportdienst für Schweine-Kadaver


Borken (aho) - Wie der Kreis Borken bereits mitgeteilt hat, sind die
Tierhalter in dem vom Kreis Borken eingerichteten Beobachtungsgebiet
und Sperrbezirk verpflichtet, zum Schutz vor der Weiterverbreitung der
Schweinepest verendete Schweine ihrer Bestände sofort der
Kreisverwaltung zu melden. Nach Genehmigung durch die Kreisveterinäre
müssen die Halter die Tierkadaver bislang selbst zum Chemischen
Landes- und Staatlichen Veterinäruntersuchungsamt nach Münster
transportieren, damit die Kadaver dort hinsichtlich der Todesursache
untersucht werden können.

Ab Samstag (07.04.2006) bietet die Kreisstelle Borken der
Landwirtschaftskammer den betroffenen Tierhaltern nun die Möglichkeit,
für jeweils 20 Euro einen eigens eingerichteten Fahrdienst für die
Transporte nach Münster zu nutzen. Dazu müssen die Tierhalter zum
einen die Transportgenehmigung des Kreises Borken an die Kreisstelle
faxen (Faxnummer: 02861/922716). Zum anderen haben sie unter der
Telefonnummer 02861/922721 mit der Kreisstelle die genauen Modalitäten
des Abtransportes zu klären. So muss zum Beispiel der Tierkadaver in
einem Plastiksack verpackt sein. Gleichzeitig müssen genaue
Informationen zum Herkunftsbestand des abzutransportierenden Schweines
beigefügt werden.

Genaue Informationen dazu gibt es im Internet im dort
hinterlegten Formular: "Anzeige einer Schweinehaltung bzw.
erkrankter/verendeter Tiere".


 



 

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