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AHO Aktuell - 07.04.2006

Nutztierhaltungsverordnung geändert: Deutsche Vorreiterrolle beim Tierschutz


Bonn (aho) - Am 7.04.2006 hat der Deutsche Bundesrat die Änderung der
Nutztierhaltungsverordnung mit zahlreichen Korrekturen verabschiedet.
Jetzt darf nach Einschätzung des Zentralverbandes der Deutschen
Schweineproduktion e.V. (ZDS) davon ausgegangen werden, dass Minister
Seehofer diese Verordnung umgehend in Kraft setzen wird. Damit kann
endlich ein Schlussstrich unter den jahrelangen politischen Streit
über Sinn und Unsinn einer weltweiten Vorreiterrolle Deutschland im
Tierschutz für Schweine und Legehennen gezogen werden.

Mit den beschlossenen Mindestanforderungen ist Deutschland deutlich
über den EU-Standard hinausgegangen, stellt Dr. Jens Ingwersen,
Geschäftsführer des Zentralverbandes der Deutschen Schweineproduktion
e.V. (ZDS) in einer ersten Stellungnahme fest. Gleichzeitig konnten
jedoch Dank der Überzeugungsarbeit von ZDS und anderen Verbänden
Korrekturen des ursprünglichen Verordnungsentwurfes erreicht werden,
die den deutschen Schweinehaltern die Umstellung auf die neuen Normen
erleichtern. Das gilt insbesondere für Übergangsfristen, die
ursprünglich zu kurz oder auch gar nicht vorgesehen waren. Außerdem
wurde definiert, das ein Eber mit 24 Monaten als ausgewachsen gilt und
somit ab diesem Alter Anspruch auf eine Buchtengröße von mindestens 6
m2 hat. Für Ferkel, Zuchtläufer und Mastschweine gilt künftig ein um
25 Prozent über der EU-Norm liegender Platzanspruch.

 



 

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