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AHO Aktuell - 07.04.2006

Kreis Soest: Auch Personenverkehr wegen Schweinepest eingeschränkt


Soest (aho) - Das wegen des Schweinepest-Ausbruchs in den Kreisen
Recklinghausen und Borken von der EU für NRW verhängte vollständige
Transport-, Handels- und Schlachtverbot von Schweinen sieht auch eine
starke Einschränkung des Verkehrs von Personen und Fahrzeugen aus dem
Umfeld der Landwirtschaft vor. Darauf weist der Leiter des
Veterinärdienstes der Kreisverwaltung Soest, Dr. Wilfried Hopp, hin.

Nordrhein-Westfalen wurde in zwei Gebiete aufgeteilt, zwischen denen
ein Austausch mit Auflagen versehen ist. Die eine Region besteht aus
den Regierungsbezirken Münster, Düsseldorf und Köln, die zweite
umfasst die Regierungsbezirke Arnsberg und Detmold. "Da der Kreis
Soest an den Regierungsbezirk Münster grenzt, hat die Regelung für
unsere Region erhebliche Auswirkungen", betont Dr. Hopp.

So muss sich ein landwirtschaftlicher Lohnunternehmer, der sowohl in
den Kreisen Soest und Warendorf tätig ist, entweder entscheiden, wo er
seinen Geschäften nachgeht, oder Maßnahmen befolgen. Will er zum
Beispiel Gülle ausfahren, kann er nur den Regierungsbezirk wechseln,
wenn er seine Maschinen umfassend desinfiziert und anschließend drei
Tage am Einsatzort stehen lässt. Tierärzte oder andere Personen, die
in Schweine haltenden Betrieben zu tun haben, müssen die Kleidung
wechseln und ebenfalls eine dreitägige Pause einlegen, bevor sie
wieder einen Hof im anderen Regierungsbezirk betreten. "Die gleichen
Vorsichtsmaßnahmen haben übrigen auch Privatpersonen zu befolgen, die
auf Schweine haltenden Höfen zu Hause sind oder sie besuchen", betont
Dr. Hopp.

Zusätzlich müssen Schweinehalter die Behandlung von
Infektionskrankheiten mit Antibiotika in ihren Beständen anzeigen. "Es
besteht die Gefahr, dass beim Vorliegen einer fieberhaften
Infektionskrankheit Schweinepest vorliegt, aber nicht erkannt wird",
erläutert Dr. Wilfried Hopp. Daher sei in einem solchen Fall eine
anschließende Untersuchung durch den Hoftierarzt verpflichtend. Dazu
gehörten Fiebermessen sowie die Entnahme und Untersuchung von
Blutproben. Die Kosten dafür übernähmen die Tierseuchenkasse und das
Land.

Die Schweinepest-Schutzverordnung ist am Freitag, 7. April, 0 Uhr, in
Kraft getreten. Erst ab Ostersamstag, 15. April, dürfen
Schlachtschweine aus NRW wieder in Schlachthöfe in NRW gebracht
werden. Für Zuchttiere (Ferkel und Sauen) gilt das vollständige
Transport-, Handels- und Schlachtverbot zunächst 14 Tage. Die
Schlachthöfe in Nordhrein-Westfalen dürfen zurzeit außerdem auch keine
Schweine aus anderen EU-Mitgliedsstaaten annehmen. Schweine aus
anderen Bundesländern können nur unmittelbar auf festgelegten
Korridoren zu Schlachthöfen in NRW gebracht werden. Die EU will die
Maßnahmen nicht, wie ursprünglich geplant, erst in 14 Tagen, sondern
bereits am kommenden Dienstag, 11. April, auf den Prüfstand stellen
und bewerten, ob sie weiterhin angemessen sind.


 



 

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