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AHO Aktuell - 07.04.2006

Weitere Maßnahmen zum Schutz vor Geflügelpest in Sachsen


Dresden (aho) - Im Hinblick auf den positiven Fall von H5N1 im
Muldentalkreis (Regierungsbezirk Leipzig) wurde heute das
Landeskrisenzentrum im Staatsministerium für Soziales einberufen. In
Abstimmung mit den örtlichen Behörden werden folgende weitere
Maßnahmen ergriffen:

1.) Sämtliche Bestände im Bereich des Sperrbezirkes (3km-Zone) sind
zu vorsorglich zu töten und unschädlich zu beseitigen.

2.) Die im Freistaat Sachsen erteilten Ausnahmegenehmigungen von der
Stallpflicht sind zurückzunehmen. Die Ausnahmegenehmigungen haben nur
für Laufvögel und Zoos weiterhin Bestand.

"Diese Maßnahmen dienen dem Schutz unserer heimischen Bestände und
sollen einer weiteren Verbreitung der Geflügelpest entgegenwirken",
begründete der Leiter des Krisenstabes, Staatssekretär Dr. Albert
Hauser, die Entscheidung. Die Europäische Union hat inzwischen für das
betroffene Gebiet (13km-Zone um Wermsdorf) eine Sperrentscheidung für
vorerst vier Wochen erlassen. Im einzelnen bedeutet das ein
Exportverbot von Geflügel und Geflügelerzeugnissen in andere
Mitgliedsstaaten und Drittländer. Nach Informationen des
Friedrich-Löffler-Instituts ist der in Sachsen nachgewiesene
hochpathogene Virus von Subtyp H5 identisch mit anderen in den letzten
Wochen gewonnenen H5N1-Isolaten aus Wildvögeln in Deutschland (Asia-
Variante).

 



 

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