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AHO Aktuell - 03.04.2006

Schweinepest: Weitere Einschränkung der Schweinetransporte in NRW


Borken (aho) - Zum Schutz vor der Verschleppung der Schweinepest aus
Nordrhein-Westfalen hat das Bundesministerium für Ernährung,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz eine neue Verordnung erlassen,
die ab dem morgigen Dienstag, 4. April, 0 Uhr, gilt. Dadurch wird der
Schweinetransport in Nordrhein-Westfalen weiter stark eingeschränkt.
Besonders strenge Vorschriften gelten danach in genau bestimmten
Teilen der Regierungsbezirke Münster und Düsseldorf. Im Kreis Borken
gehört dazu das Gebiet von Borken, Heiden, Rhede und Reken - soweit es
nicht im Beobachtungsgebiet liegt, in Velen die Fläche südlich der
Bundesstraße 525 - soweit sie nicht im Beobachtungsgebiet liegt, sowie
in Gescher und Südlohn-Oeding das Gebiet südlich der Bundesstraße 525.
Hier dürfen Schweine bis einschließlich Mittwoch, 12. April, nur zur
tierärztlichen Untersuchung in ein staatliches Untersuchungsamt des
Landes Nordrhein-Westfalen oder zur Entsorgung von verendeten Tieren
in eine Tierkörperbeseitigungsanlage verbracht werden. Von diesen
Regelungen betroffen sind im Kreis Borken 323 Schweinebestände mit
insgesamt rund 170.000 Tieren.

Im übrigen Nordrhein-Westfalen gilt grundsätzlich ebenfalls ein
Transportverbot für Schweine. Allerdings gibt es hier Ausnahmen für
den Transport von Schlachtschweinen direkt vom Herkunfts- in den
Schlachtbetrieb.


 



 

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