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AHO Aktuell - 31.03.2006

Landkreis Sigmaringen: Verdachtsfall auf Influenza A H5N1-Virus


Sigmaringen (aho) - Das Friedrich-Loeffler-Institut auf der Insel
Riems hat bei einer weiteren, in freier Wildbahn aufgefundenen
Wildente aus dem Landkreis Sigmaringen das Influenzavirus Typ A H5N1
am 31. März festgestellt. Die Wildente wurde in Sigmaringendorf, bei
der Eisenbahnbrücke über die Lauchert, gefunden. Offen ist derzeit
noch, ob es sich um die hoch pathogene Form handelt. Aufgrund dieses
Verdachtsfalles wurden folgende Schutzmaßnahmen ergriffen:

Sperrbezirk

Ein Sperrbezirk wird für 21 Tage vom Landratsamt Sigmaringen per
Allgemeinverfügung festgesetzt. Die Allgemeinverfügung wird durch
Veröffentlichung in den Zeitungen am 1.4.2006 (kein Aprilscherz!)
bekannt gemacht. Die Begründung der Allgemeinverfügung kann im
Landratsamt Sigmaringen, Fachbereich Veterinärwesen und
Verbraucherschutz, in den Bürgermeisterämtern Sigmaringendorf und
Scheer sowie auf der Homepage des Landratsamtes Sigmaringen eingesehen
werden. Der Sperrbezirk umfasst grds. einen Radius von mindestens 3
Kilometern um den Fundort, konkret betrifft der der Sperrbezirk im
Wesentlichen die Gemeindegebiete von Sigmaringendorf und Scheer sowie
Teilgebiete der Stadt Sigmaringen, der Stadt Mengen und der Gemeinde
Krauchenwies. Er wird von folgender gedachten Linie umfasst:
Nordwestlich von Ennetach über Gemarkung Lettenäcker westlich an den
Harthöfen vorbei über Gemarkung Weite Eichen entlang der Gemarkung
Saleäcker, nördlich an Zielfingen vorbei, entlang der Bahnlinie an den
Baggerseen Krauchenwies bis zur L456, an L456 entlang in Richtung
Sigmaringen bis oberhalb der Gemarkung Pfaffenteich über
Fürstin-Margarete-Eiche und Fürst-Leopold-Tannen an der
Gemarkungsgrenze entlang, L456 überquerend nach Sigmaringen an
Friedhof und Bauhof entlang, Donau und B32 querend, am Rand des
Wohngebietes Riedbaum entlang bis Schönenberg, dann ab Schnittpunkt
mit neuer Verbindungsstraße bei Riedbaum bis Kreisel, entlang L 277
entlang der Graf-Stauffenberg-Kaserne über Kläranlage bis Waldrand
Binger Wald, dann Lauchert und L455 querend über Gemarkung Dürres Loh
und Schochen, entlang der Waldgrenze östlich am Ortsrand von Scheer
vorbei, Donau querend bis Bahnlinie nordwestlich von Ennetach.

Im Sperrbezirk sind 14 Geflügelhalter mit ca. 270 Tieren amtlich
gemeldet. Die verschärften Verpflichtungen beinhalten insbesondere,
dass ein Geflügelstall oder sonstiger Standort, in oder an dem
Geflügel gehalten wird, von betriebsfremden Personen nicht betreten
werden darf. Dies gilt nicht für den Betrieb betreuenden Tierarzt
sowie die vom Landratsamt Sigmaringen mit der Tierseuchenbekämpfung
beauftragten Personen. Weiterhin haben die Geflügelhalter
sicherzustellen, dass die Zugänge der Ställe oder die sonstigen
Standorte, an denen Geflügel gehalten wird, mit Matten oder sonstigen
Bodenauflagen, die mit Desinfektionsmittel getränkt sind, geschützt
werden. Geflügel und Geflügelprodukte dürfen aus den Betrieben im
Sperrbezirk nicht verbracht werden. Im Sperrbezirk dürfen Hunde
(Leinenzwang) und Katzen nicht frei auslaufen.

Beobachtungsgebiet

Außerdem wurde auch ein Beobachtungsgebiet für 30 Tage festgelegt. Im
Beobachtungsgebiet sind rund 265 Geflügelhalter mit ca. 58.000 Tieren
amtlich bekannt. Der Radius für das Beobachtungsgebiet beträgt
mindestens 10 km. Folgende Gemeinden bzw. Teilgebiete sind hiervon
betroffen: Sigmaringen, Bingen, Scheer, Mengen, Herbertingen,
Hohentengen, Ostrach, Krauchenwies, Meßkirch und Inzigkofen.

In diesem Beobachtungsgebiet sind folgende Sperrmaßnahmen zu beachten:
Für die Dauer von mindestens 30 Tagen nach Festlegung des Beobachtungs
gebietes darf Geflügel, in Gefangenschaft gehaltene Vögel anderer
Arten sowie Bruteier nur mit Genehmigung der zuständigen Behörde
innerhalb des Beobachtungsgebietes verbracht werden. Während der
ersten 15 Tage nach Festlegung des Beobachtungsgebietes dürfen
Geflügel und in Gefangenschaft gehaltene Vögel anderer Arten nicht aus
dem Beobachtungsgebiet verbracht werden.

Das Landratsamt Sigmaringen kann Ausnahmen von dieser Sperre zulassen.
Verstöße gegen diese Verordnung können mit einem Bußgeld von bis zu
25.000 Euro geahndet werden.

Weitere Sicherungsmaßnahmen:

Alle Geflügelhalter, die Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner,
Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten oder Gänse halten, müssen ihre
Tierhaltung unter Angabe der Nutzungsart und des Standortes der Tiere
sowie der Größe des Bestandes unverzüglich dem Landratsamt Sigmaringen
anzeigen. Die Meldepflicht entfällt, wenn die Geflügelhaltung bereits
erfolgt ist.

Im Beobachtungsgebiet wurde seitens des Landratsamtes von der
Anordnung eines Leinenzwangs für Hunde und einer Hauspflicht für
Katzen abgesehen. Nachdem in Baden-Württemberg knapp 66 Säugetiere,
darunter 46 Katzen, im Rahmen des aktuellen
Wildvogel-Geflügelpestgeschehens alle negativ auf das Influenza Virus
des Subtyp H5N1 getestet wurden, ist das Risiko der Infektion als
äußerst gering einzuschätzen. Somit ist eine Ausdehnung der
Beschränkungen auf das Beobachtungsgebiet nicht notwendig und wäre
auch mit erheblichen Beeinträchtigungen für die Tiere verbunden.
Gleichwohl wird an alle Tierhalter appelliert, dennoch auch im
Beobachtungsgebiet ihre Hunde anzuleinen und sich von offenen und
fließenden Gewässern fernzuhalten. Auch sollte man als weitere
Vorsichtsmaßnahme die übliche Hygiene einzuhalten.

Weitere Informationen

Bundesweit gilt weiterhin das zunächst bis zum 30.4.2006 festgelegte
Aufstallungsgebot für Geflügelhalter und das Verbot von
Geflügelschauen jeder Art.

Die Bevölkerung bleibt weiterhin aufgerufen, tote Tiere nicht
anzufassen und jeden Fund ihrer Gemeinde zu melden. Diese wird dann
alles Weitere veranlassen. Außerhalb der Dienstzeiten der
Bürgermeisterämter nimmt die Leitstelle unter der Nummer 112 Meldungen
entgegen. Bei geplanten Gemeinde- oder Frühjahrsputzen sollte auf
diesen hingewiesen werden.


 



 

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