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AHO Aktuell - 31.03.2006

Transportverbot für Schweine in ganz NRW


Leverkusen (aho) - Da es erneut zum Ausbruch der klassischen
Schweinepest im Kreis Recklinghausen gekommen ist, trat mit dem 30.
März die Verordnung zum Schutz der Verschleppung der Schweinepest aus
Nordrhein-Westfalen in Kraft. Die Stadt Leverkusen informiert über
Details:

- Ab dem 30. März 2006 gibt es in Nordrhein-Westfalen ein
vollständiges Transportverbot von Schweinen, d.h. der Transport von
Schweinen aus Schweine haltenden Betrieben oder in Schweine haltende
Betriebe in Nordrhein-Westfalen ist verboten.

- Ausnahmen von diesem generellen Verbot gibt es nur für Schweine
zur unmittelbaren Schlachtung in einer in Nordrhein-Westfalen
gelegenen Schlachtstätte.

- Nur mit Genehmigung des Veterinäramtes ist eine Schlachtung in
einer außerhalb von Nordrhein-Westfalen gelegenen Schlachtstätte
möglich.

In diesem Zusammenhang weist das Veterinäramt der Stadt Leverkusen
auf die generell geltenden Bestimmungen hin:

- Jede Schweinehaltung, auch die Hobbyhaltung z. B. von Minipigs
oder Hängebauchschweinen, ist beim Veterinäramt anzuzeigen und die
Tierhalter sind verpflichtet, ihre Tierhaltungen bei der
Tierseuchenkasse Nevinghoff 6 in 48147 Münster anzumelden.

- Alle Schweine sind mit Ohrmarken zu kennzeichnen.

- Für jede Schweinehaltung ist ein Bestandsregister zu führen, in
dem die Zu- und Abgänge zu dokumentieren sind, d.h. es muss klar
ersichtlich sein, wann, woher, wie viele Schweine in den Bestand
gekommen sind und wann sie durch wen wohin aus dem Bestand gebracht
worden sind.

- Die Meldung über die Schweinedatenbank ist verpflichtend, d.
h.:, jeder Schweinehalter ist verpflichtet, die Übernahme von
Schweinen der Schweinedatenbank mitzuteilen und zwar innerhalb von
sieben Tagen unter Angabe der eigenen Registriernummer, der
Registriernummer des abgebenden Betriebes (Lieferbetrieb), der Anzahl
der übernommenen Schweine und des Datums der Übernahme.


 



 

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