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AHO Aktuell - 29.03.2006

Kreis Soest: Transportverbot für Ferkel und Zuchtschweine


Soest (aho) - "Wir müssen alles tun, um heimische Betriebe vor der
Einschleppung des Schweinepesterregers zu schützen." Diesen Appell
richtet Dr. Wilfried Hopp, Chef des Veterinärdienstes der
Kreisverwaltung Soest, angesichts des vierten Ausbruchs von
Schweinepest in Haltern-Lavesum/Kreis Recklinghausen an die
Schweinehalter der Region. Er fordert sie insbesondere dringend auf,
das von der EU-Kommission bis auf weiteres ausgesprochene
Transportverbot strikt einzuhalten.

Ab Donnerstag, 30. März, 0 Uhr, ist es danach grundsätzlich
untersagt, Ferkel oder Zuchtscheine innerhalb Nordrhein-Westfalens zu
verbringen. Nur Schlachtweine dürfen ohne Ausnahmegenehmigung den
Schlachtbetrieben innerhalb des Landes zugeliefert werden. Sollen sie
zu Schlachtbetrieben außerhalb Nordrhein-Westfalens gebracht werden,
bedarf es einer Genehmigung der Empfangsbehörde. Der jeweilige
Schweinehalter muss vorher einen entsprechenden Antrag beim
Veterinärdienst des Kreises Soest stellen. Ferkel aus anderen
EU-Mitgliedsstaaten oder anderen Bundesländern dürfen ohne
Ausnahmegenehmigung nach NRW und damit auch in den Kreis Soest
importiert werden.

Vor dem Hintergrund des erneuten Seuchenausbruchs in Haltern dringt
Dr. Hopp auch auf strikte Einhaltung der Bestimmungen der
Schweinehaltungshygieneverordnung. Der Personen- und Kfz-Verkehr auf
den Höfen müsse auf ein Minimum zurückgeführt werden. Vor den Ställen
seien Desinfektionsmatten auszulegen. Fremde Personen dürften die
Ställe grundsätzlich nicht betreten. Für notwendige Ausnahmen seien
Einmal-Schutzanzüge oder saubere betriebseigene Kleidung vorzuhalten.

Im Kreis Soest werden in 1.200 Betrieben insgesamt 350.000 Schweine
gehalten. "Ein Überspringen der Schweinepest in die Region hätte also
katastrophale wirtschaftliche Folgen für die heimische
Landwirtschaft", betont Dr. Hopp.


 



 

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