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AHO Aktuell - 29.03.2006

Transportverbot für Schweine gilt auch für den Kreis Warendorf


Warendorf (aho) - Nachdem in Haltern (Kreis Recklinghausen) am 27.
März 2006 ein weiterer Fall von Schweinepest festgestellt wurde, hat
die EU-Kommission ein Transportverbot für Schweine in ganz
Nordrhein-Westfalen verhängt. Der Bundesminister für Ernährung,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat dies jetzt in einer
Verordnung geregelt. Danach dürfen ab Donnerstag, 30. März, 0 Uhr in
gesamt NRW keine Schweine in oder aus Beständen verbracht werden.

Ausnahmen: Schlachtschweine dürfen ohne besondere Genehmigung zur
Schlachtung in eine Schlachtstätte in NRW gebracht werden. Der
Transport von Schlachtschweinen zu einer Schlachtstätte außerhalb von
NRW ist nur mit der vorherigen Genehmigung der Veterinärbehörde
möglich. "Betroffen von diesen Reglementierungen sind in unserem
Kreis rund 2.000 Schweine haltende Betriebe mit ca. 850.000 Schweinen.
Wann das Transportverbot wieder aufgehoben wird, steht noch nicht
fest," erläutert Dr. Antonius Kleickmann, Leiter des Veterinär- und
Lebensmittelüberwachungsamtes des Kreises.

Ausnahmegenehmigungen zum Transport von Schweinen zu Schlachthöfen
außerhalb von NRW werden vom Veterinäramt ab sofort entgegengenommen
und kurzfristig bearbeitet.



 



 

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