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AHO Aktuell - 23.03.2006

Klagen gegen das Verbot der Batteriehaltung ab 2007 gescheitert


Oldenburg (aho) - Die 11. Kammer des Verwaltungsgerichts Oldenburg hat
mit einem am 22. März 2006 verkündeten Urteil (Az: 11 A 3583/05 und 11
A 3585/05) zwei Klagen eines Legehennenhaltungsbetriebs, welcher etwa
90.000 Tiere in herkömmlichen Batteriekäfigen hält, abgewiesen. Im
Mittelpunkt der Verfahren stand eine im Jahre 2002 von dem
Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft
mit Zustimmung des Bundesrates erlassene Verordnung zur Haltung von
Legehennen. Diese sieht vor, dass die herkömmliche
Käfigbatteriehaltung (mit einem Platz pro Henne von 550 cm²) ab dem 1.
Januar 2007 nicht mehr zulässig ist, sondern die Tiere mindestens in
Volieren mit einer Fläche von 1,5 x 2 m und einer Höhe von mindestens
2 m bzw. in Boden- bzw. Freilandhaltung unterzubringen sind und
hierbei pro Tier eine Fläche von etwa 1100 cm² zur Verfügung stehen
muss. Regelungen waren wegen einer Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1999, welches die bisherigen
Vorschriften über die Legehennenhaltung aus Tierschutzgründen als
unwirksam angesehen hat und Vorgaben aus dem europäischen Recht
erforderlich geworden. Der klagende Betrieb hatte vor allem
eingewendet, dass solche grundlegenden Bestimmungen nur durch das
Parlament und nicht durch die Verordnung eines Ministeriums getroffen
werden dürften. Außerdem stehe einer Änderung der Bestandsschutz der
erteilten Genehmigungen entgegen.

Beiden Argumenten vermochte das Gericht nicht zu folgen und hat die
Klagen abgewiesen. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung hat die Kammer
sowohl die Berufung zum Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht als
auch die sogenannte Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht
zugelassen. Eine schriftliche Urteilsbegründung liegt noch nicht vor.

Hinzuweisen ist darauf, dass es derzeit im politischen Raum
Bestrebungen gibt, die Regelungen über die Legehennenhaltung zu
ändern und auch wieder kleinere Haltungsanlagen zuzulassen.


 



 

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