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AHO Aktuell - 15.03.2006

Kreis Borken: Mastschweine-Transporte in Pufferzone nach speziellen Bestimmungen


Borken (aho) - Wie bereits gemeldet wurde, wurde das absolute
Transportverbot für Schweine in der vorsorglich wegen der Schweinepest
eingerichteten Pufferzone im Bereich der Kommunen Borken, Raesfeld,
Heiden und Velen sowie im Gebiet von Gescher südlich der Bundesstraße
B 525 am Dienstag (14. März 2006) gelockert. Nach vorheriger
Genehmigung durch den Kreis Borken dürfen seither wieder Mastschweine
innerhalb von Nordrhein-Westfalen zum Schlachten gebracht werden.
"Voraussetzung ist allerdings, dass diese Tiere zuvor vom Hoftierarzt
klinisch untersucht worden sind und das Ergebnis von 14 Blutproben
unauffällig ist", macht dabei noch einmal Dr. Albert Groeneveld,
Leiter des Fachbereichs Tiere und Lebensmittel der Kreisverwaltung,
deutlich.

"Für Betriebe in der Pufferzone wurden seither bereits rund 100
Genehmigungen für Mastschweintransporte zum Schlachthof erteilt",
ergänzt der zuständige Amtstierarzt, Dr. Manfred Ulrich, und erläutert
weiter: "Unsere Mitarbeiter bearbeiten die eingehenden Anträge
unverzüglich, damit die Schweine fristgerecht zu den jeweiligen
nordrhein-westfälischen Schlachthöfen gebracht werden können." Dr.
Ulrich weist jedoch ausdrücklich darauf hin, dass eine
Transportgenehmigung erst nach Durchführung der klinischen
Untersuchung durch den Hoftierarzt und nach Vorliegen unauffälliger
Blutprobenergebnisse erteilt werden kann.

Bisher seien bei 28 Blutproben die Ergebnisse zunächst nicht
eindeutig gewesen, berichtet Dr. Ulrich weiter. Daher gab es bei
diesen Proben Nachuntersuchungen. Nach Aussage des Chemischen Landes-
und Staatlichen Veterinäruntersuchungsamtes in Münster sei dieses
zusätzliche Testverfahren nicht ungewöhnlich und müsse daher bei den
betroffenen Landwirten nicht für Unruhe sorgen. Zwischenzeitlich
zeigte sich, dass alle Proben dann im zweiten Test unauffällig waren.
Laut Dr. Ulrich sind solche in Einzelfällen zunächst unklaren Befunden
auch in den nächsten Tagen nicht auszuschließen, so dass dann
möglicherweise eine anstehende Schlachtung um ein bis zwei Tage
aufgeschoben werden muss.

Damit Mastscheine aus der Pufferzone auch am Montag (20. März 2006)
fristgerecht zum Schlachthof gebracht werden können, werden alle
Anträge, die bis Sonntag (19. März 2006, 12 Uhr) dem Fachbereich Tiere
und Lebensmittel der Borkener Kreisverwaltung per Fax (Fax-Nummer
02861/82-1024) zugeleitet werden, noch am selben Tag bearbeitet.
Weitere Informationen gibt es beim Kreis Borken unter der
Telefonnummer 02861/82-1015.


 



 

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