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AHO Aktuell - 13.03.2006

Bayern: Geflügelpest-Verdacht in Mastentenbestand +++ Ministerium nennt Details


Erlangen / München (aho) - Bei einem oberfränkischen Geflügelbetrieb
im Landkreis Lichtenfels besteht seit Sonntag (12.3.) Nachmittag der
Verdacht auf Ausbruch der Geflügelpest. Alle erforderlichen Schutz-
und Vorsorgemaßnahmen wurden bereits eingeleitet, der gesamte
Geflügelbestand (200 Jungenten, 150 Enten und 60 Masthähnchen) noch in
der Nacht auf Montag medikamentös getötet und in die
Tierkörperbeseitigungsanlage verbracht; die Kontaktbetriebe wurden
ermittelt. Dies teilte Bayerns Verbraucherschutzminister Werner
Schnappauf heute in Erlangen mit. Schnappauf: "Aufgrund der klinischen
Symptomatik in Verbindung mit den labordiagnostischen Ergebnissen
konnte der Verdacht des Ausbruches der Geflügelpest nicht
ausgeschlossen werden. Um kein Risiko einzugehen, hat die zuständige
Kreisverwaltungsbehörde in Absprache mit dem Leiter des bayerischen
Tierseuchenkrisenstabes daher die vorsorgliche Keulung des Bestandes
seuchenrechtlich angeordnet." Auch wenn dem Minister zufolge die
Pathogenität des Influenza-Virus noch nicht fest steht, rechtfertigt
die aktuelle Dynamik des Vogelgrippe-Seuchenzuges das konsequente
Vorgehen. "Denn zur wirksamen Eindämmung der Seuche steht
Schnelligkeit an erster Stelle", so der Minister. Mit den ersten
Probenergebnissen durch das FLI ist noch heute zu rechnen.

Der oberfränkische Geflügelhalter hatte - nach einer Lieferung von
200 Jungenten aus Niedersachsen - dem zuständigen Veterinäramt am
Landratsamt eine auffällige Sterberate gemeldet. Die daraufhin vom LGL
an den sechs verendeten Tieren durchgeführten Influenza A-Schnelltests
waren positiv. Zur Feststellung, ob es sich um den hoch ansteckenden
H5N1-Erreger handelt, wurden die Proben an das
Friedrich-Löffler-Institut (FLI) übersandt.

Zwei weitere Betriebe im Landkreis Lichtenfels und im Landkreis
Kronach wurden ebenfalls durch den niedersächsischen Spediteur
beliefert. Die beiden Betriebe wurden ebenfalls gesperrt und werden im
Verlauf des heutigen Tages klinisch untersucht; bisher zeigen sich
keine Auffälligkeiten.

2005 wurden insgesamt 2112 Proben von Hausgeflügel, die keine Zeichen
einer Erkrankung zeigten, durch das LGL untersucht, bei insgesamt 40
wurde Influenza A nachgewiesen, es handelte sich durchwegs um
niedrigpathogene Subtypen. Die Proben waren vor allem im Rahmen der
Aufstallpflicht im Herbst 2005 genommen worden. Tierhalter, die eine
Ausnahme von der Aufstallung haben, müssen durch regelmäßige
Blutproben die Gesundheit der Tiere belegen.

Chronologie der Ereignisse:

Mittwoch (08.3.): 200 Jungenten wurden durch einen Transporteur aus
dem Landkreis Paderborn aus einem Bestand im Landkreis Vechta
(Niedersachsen) in einen Betrieb in den Landkreis Lichtenfels
verbracht.

Samstag (11.3.): Das für die Seuchenbekämpfung zuständige Landratsamt
wurde von einem Geflügelhalter aus dem Landkreis Lichtenfels
informiert, dass 6 der 200 gelieferten Tiere verendet sind.
(Geflügelhalter müssen nach der Geflügelpest-Verordnung unverzüglich
durch einen Tierarzt die Ursachen feststellen lassen, wenn innerhalb
von 24 Stunden in einem Geflügelbestand Verluste von mindestens drei
Tieren bei einer Bestandsgröße von bis zu 100 Tieren oder mehr als 2
vom Hundert der Tiere des Bestandes bei einer Bestandsgröße von mehr
als 100 Tieren auftreten.)

Daraufhin hat das Landratsamt den Bestand noch am selben Tag gesperrt
und die verendeten Tiere an das LGL übersandt.

Sonntag (12.3.): Die eingesandten Tiere wurden noch über Nacht
pathologisch sowie labordiagnostisch untersucht. Um 15:30 Uhr lagen
die Untersuchungsergebnisse vor: Alle sechs getesteten Tiere waren
Influenza A-positiv. Zur Feststellung, ob es sich um den für Geflügel
hoch ansteckenden H5N1-Erreger handelt, wurden die Proben mit
Schnellkurier an das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) übersandt; das
Institut wurde fernmündlich vorab über den voraussichtlichen
Probeneingang im Verlaufe der Nacht informiert.

Das Landratsamt Lichtenfels, die Regierung von Oberfranken und das
Nationale Krisenzentrum beim Bundeslandwirtschaftsministerium wurden
in Kenntnis gesetzt. Darüber hinaus wurden die Landratsämter Vechta
und Paderborn informiert, damit die Lieferbetriebe der Entenküken
untersucht werden können. Der Krisenstab am Landratsamt Lichtenfels
wurde aktiviert.

Alle Kontaktbetriebe wurden ermittelt. Insgesamt wurde neben dem
Betrieb in Lichtenfels ein weiterer Lichtenfelser Betrieb und ein
Betrieb im Landkreis Kronach beliefert. Die beiden weiteren Betriebe
wurden ebenfalls gesperrt.

Sonntag/Montag: 12./13.3.

In der Nacht von Sonntag auf Montag wurde durch Mitarbeiter des
Veterinäramtes der gesamte Geflügelbestand (410 Tiere) des Influenza-A
poitiv gestesteten Betriebes medikamentös durch Injektion getötet und
in die Tierkörperbeseitigungsanlage Walsdorf verbracht. Die
Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen wurden im Anschluss an die
Tötung eingeleitet und sind zwischenzeitlich abgeschlossen.

Montag: 13.3. 14.30 Uhr:

Die Tiere der Kontaktbetriebe werden im Verlauf des heutigen Tages
klinisch untersucht; bisher zeigen sich keine Auffälligkeiten.

Bestätigung durch dass FLI, dass es sich um die hoch pathogene Form
handelt, liegt noch nicht vor.

Hinweise

Wird der Verdacht eines Geflügelpestausbruches durch das FLI
bestätigt werden nach der Geflügelpest-Verordnung um den betroffenen
Hof Sperrbezirk und Beobachtungsgebiet eingerichtet nach. In den
Schutzzonen sind besondere Schutzmaßnahmen angeordnet. Im Umkreis von
3 Kilometern um den Fundort wird nach Bestätigung des Ausbruches ein
Sperrbezirk eingerichtet, in denen für eine Zeitraum von 21 Tagen
folgende Maßnahmen gelten: Lebendes Geflügel und in Gefangenschaft
gehaltene Vögel anderer Art sind regelmäßig klinisch zu untersuchen.
Jegliches Verbringen aus dem Bestand ist verboten (so genannter "stand
still"). Bruteier und Eintagsküken dürfen nicht aus einem Geflügel
haltenden Betrieb verbracht werden; frisches Fleisch, Hackfleisch,
Schabefleisch, Fleischerzeugnisse sowie Fleischzubereitungen aus
Geflügel und Vögeln dürfen weder aus, noch in Geflügel haltende
Betriebe verbracht werden. Auch für so genannte Nebenprodukte gilt:
Kein Verbringen aus oder in Geflügel haltende Betriebe. Gülle bzw.
Mist von Geflügel darf nicht aus der Schutzzone verbracht werden. Über
die Dauer von 21 Tagen hinaus ist bis zum 30. Tag seit amtlicher
Feststellung der Infektion jegliches Verbringen aus dem Bestand
ebenfalls nur mit Genehmigung gestattet.

Über die Schutzzone hinaus wird mit einem Radius von mindestens 10
Kilometern um den Fundort ein Beobachtungsgebiet eingerichtet. In
diesem Beobachtungsgebiet werden folgende Regelungen getroffen:

Im Zeitraum von 15 Tagen nach Feststellung der Infektion dürfen
lebendes Geflügel und in Gefangenschaft gehaltene Vögel anderer Art
nicht aus der Beobachtungszone verbracht werden. 30 Tage nach
Feststellung der Infektion dürfen lebendes Geflügel und in
Gefangenschaft gehaltene Vögel anderer Art nur mit Genehmigung und nur
innerhalb der Überwachungszone verbracht werden.


 



 

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