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AHO Aktuell - 08.03.2006

Exportverbot für britisches Rindfleisch fällt


Brüssel/Berlin (aho/lme) - Rinder und Rindfleischprodukte aus
Großbritannien sollen wieder unbeschränkt in andere EU-Staaten
exportiert werden können. Dies beschloss der ständige Ausschuss für
Lebensmittelkette und Tiergesundheit heute in Brüssel. Das
Exportverbot soll aufgehoben werden, weil Großbritannien die strengen
EU-Auflagen erfüllt hat, um Verbraucher vor BSE-infiziertem
Rindfleisch zu schützen.

In der so genannten TSE Road Map hatte die Europäische Kommission
zwei Bedingungen gestellt: Erstens, eine BSE-Infektionsrate in
Großbritannien von unter 0,02 Prozent bezogen auf den landesweiten
Rinderbestand. Zweitens, umfassende und nach EU-Richtlinien
durchgeführte BSE-Kontrollen. Beide Bedingungen sind vollständig
erfüllt.

So bestätigte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit
(EFSA) bereits im Mai 2004, eine BSE-Quote von weniger als 200 Fällen
pro Million Rinder für das Vereinigte Königreich. Das Europäische
Lebensmittel- und Veterinäramts teilte nach einem Inspektionsbesuch im
Juni 2005 mit, dass die BSE-Kontrollen im Vereinigten Königreich den
EU-Vorschriften entsprechen. Dies gilt insbesondere für die
Kennzeichnung und Registrierung von Rindern und die Durchführung von
Tests.

Der für Gesundheit und Verbraucherschutz zuständige Kommissar Markos
Kyprianou sagte: "Die Kommission ist kein Risiko eingegangen, als es
galt, auf BSE zu reagieren, und es wurden strikte Überwachungs- und
Kontrollmaßnahmen durchgeführt. Wir trafen alle Vorsichtsmaßnahmen,
darunter auch das Ausfuhrverbot für Rinder und Rindfleisch aus dem
Vereinigten Königreich, um die EU-Verbraucher zu schützen. Das
Vereinte Königreich erfüllt aus wissenschaftlicher und
veterinärmedizinischer Sicht alle Voraussetzungen, um das
Ausfuhrverbot aufzuheben."

Die Export-Erlaubnis betrifft alle Rinder, die nach dem 1. August
1996 geboren und Rindfleischprodukte, die nach dem 15. Juni 2005
hergestellt wurden. Jetzt hat das Europäische Parlament vier Wochen
Zeit, um den Vorschlag des Ausschusses zu prüfen.

Das Ausfuhrverbot für Lebendrinder, Rindfleisch und
Rindfleischerzeugnisse aus dem Vereinigten Königreich ist seit März
1996 in Kraft. An diesem Tag trat das EU-Verbot der Verfütterung von
Fleisch- und Knochenmehl in Kraft, und gemäß den EU-Vorschriften
dürfen vor diesem Datum geborene Rinder unter keinen Umständen in die
Lebensmittelkette gelangen.


 



 

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