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AHO Aktuell - 08.03.2006

Bekämpfung der Schweinepest setzt Einhaltung der Meldepflichten voraus


Schwerin (aho) - Das aktuelle Geschehen der Klassischen Schweinepest
bei Hausschweinen in Nordrhein-Westfalen nahm der Minister für
Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Fischerei, Dr. Till Backhaus
(SPD) heute zum Anlass, alle Schweinehalter in Mecklenburg-Vorpommern
erneut nachdrücklich auf die Meldeverpflichtungen nach der
Viehverkehrsverordnung hinzuweisen.

"Nur eine gut funktionierende HIT-Datenbank mit vollständigen Angaben
erleichtert im Falle des Falles die schnelle Abklärung von
Infektionswegen und Infektionsursachen und damit im Seuchenfall eine
schnelle Bekämpfung der Krankheit", mahnte der Minister an und verlieh
dem Hinweis entsprechenden Nachdruck. "Sofern den zuständigen Behörden
Hinweise auf die Nichtbeachtung der Meldeverpflichtung vorliegen, sind
sie angewiesen, auch Ordnungswidrigkeitenverfahren einzuleiten."

Schweinehalter sind verpflichtet, jedes Jahr innerhalb von zwei Wochen
nach dem Stichtag 1. Januar die Zahl der im Bestand vorhandenen
Schweine - getrennt nach Zuchtschweinen einschließlich Saugferkel und
Mastschweinen - an die HIT-Datenbank zu melden, mahnt das
Agrarministerium.

Wer Schweine in seinen Betrieb übernimmt, hat dies innerhalb von
sieben Tagen an die HIT-Datenbank zu melden. Meldepflichtig ist
jeweils der aufnehmende Betrieb, informiert das Ministerium.


 



 

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