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AHO Aktuell - 08.03.2006

KSP in NRW: Ausgangsbetrieb gefunden +++ ZDS mahnt zu strikter Hygiene


Bonn / Haltern-Lavesum (aho) - Nachdem am Samstag in einem dritten
Betrieb in Haltern-Lavesum im Kreis Recklinghausen
(Nordrhein-Westfalen)die Klassische Schweinepest (KSP) amtlich
festgestellt worden ist, scheinen jetzt alle Untersuchungen darauf
hinzudeuten, dass das Seuchengeschehen von diesem Betrieb seinen
Ausgang nahm.

Wie der Zentralverband der Deutschen Schweineproduktion e.V. (ZDS)
jetzt berichtet, wurden bei dem zuletzt entdeckten Betrieb hohe
Antikörpertiter gegen das KSP-Virus in Blutproben entdeckt. Dieser
Befund lässt die Veterinärbehörden vermuten, dass die Infektion
bereits längere Zeit in dem Bestand mit rd. 40 Mastschweinen, eigener
Hofschlachtung, Ladenlokal und Direktvermarktung vorhanden war.

Das Virus wurde vermutlich durch Personenkontakt auf die beiden
zuerst entdeckten Betriebe in Haltern übertragen, heißt es in einer
Mitteilung des ZDS. Derzeit werden alle weiteren Kontakte überprüft
und nach der Einschleppungsquelle gesucht. Denn eines können die
Behörden mit Sicherheit ausschließen: der Erreger wurde nicht durch
Wildschweine übertragen. Bei dem Virus handelt es sich nämlich um den
für Osteuropa typischen Stamm 2.3-Güstrow. Der war zuletzt im Jahr
2000 in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern aufgetaucht.

Bei der Eindämmung der Schweinepest in Haltern sind die Behörden
bislang offenbar erfolgreich. Die Seuchenbekämpfer vor Ort bauen im
Laufe des Tages die meisten Desinfektionsanlagen ab. Der Krisenstab in
Recklinghausen ist vorerst aufgelöst worden. Bei der Untersuchung
weiterer Tiere im Umkreis des Seuchenherdes wurden zuletzt keine neuen
Schweinepest-Viren gefunden. Die epidemiologischen Untersuchungen
lassen nach den bisherigen Untersuchungen den Schluss zu, dass es sich
um ein lokal begrenztes Seuchengeschehen handeln könnte. So wurde ein
Ferkellieferant aus dem Kreis Unna bereits negativ getestet. Auch ein
Betrieb in Vechta, der Ferkel aus einem in der 1.000 -m-Sperrzone
liegenden Ferkelerzeugerbetrieb erhalten hatte, wurde negativ
getestet. Die Mastschweine aus den beiden ersten KSP-bestätigten
Betrieben waren ausschließlich an ein regionales Schlachtunternehmen
verkauft worden. Die Untersuchungen der Blutproben von Tieren aus der
Sperrzone sind allerdings noch nicht abgeschlossen. Hier halten 33
Betriebe rund 13.000 Schweine, heißt es beim ZDS.

Ministerium und Veterinärbehörden hoffen, durch die umgehend
eingeleiteten Maßnahmen, eine weitere Ausbreitung der für die Tiere
hochinfektiösen Viruserkrankung verhindern zu können. So wurden am
Wochenende alle schweinehaltenden Betriebe in der Schutzzone
aufgesucht, um Ihnen per Einzelverfügung ein Verbringen Ihrer Schweine
zu untersagen. Dieses "Stand-Still" gilt ausnahmslos für alle Schweine
10 Tage lang. In der Pufferzone werden mehr als 750.000 Schweine
gehalten.

Der wirtschaftliche Schaden ist enorm. Schlachtreife Schweine, die
nicht fristgerecht geschlachtet werden, können i.d.R. nur mit
Abschlägen verkauft werden, erläutert der ZDS die wirtschaftlichen
Folgen eines Seuchenausbruchs . Dazu kommen die Kosten für die
angeordneten Blutuntersuchungen, nach Aufhebung des "Stand-Stills".
Trotzdem werden die Maßnahmen von den Schweinehaltern akzeptiert.
Schließlich wäre der Schaden im Seuchenfall wesentlich größer,
erläutert der ZDS die Lage vor Ort.

In diesem Zusammenhang hat das Bundeslandwirtschaftsministerium eine
ordnungsgemäße Bestandsbuchführung und die unverzügliche Meldung aller
Tierbewegungen in die HIT-Datenbank angemahnt. Die Veterinärbehörden
wurden angewiesen, bei Verstößen gegen die Meldeverpflichtung
Ordnungswidrigkeitsverfahren einzuleiten. Wie wichtig die Meldung der
Tierbewegungen in die Datenbank sind, zeigt die Ferkellieferung nach
Vechta, Niedersachsen. Nach Bekanntwerden der ersten KSP-Ausbrüche war
es den niedersächsischen Veterinärbehörden mit Hilfe der HIT-Datenbank
gelungen, alle Tierbewegungen der Betriebe in der 1.000 -m-Sperrzone
zu verfolgen. Zwar wurde eine vorsorgliche unschädliche Beseitigung
des Tierbestandes des Empfängerbetriebes angeordnet, die Tiere des
Lieferbetriebes blieben aber verschont. Dank der negativ ausgefallenen
Untersuchungen, die zeitgleich mit der Tötung durchgeführt worden
waren.

Zusätzlich sei darauf hingewiesen, dass Unternehmen, die ihrer
Meldepflicht nicht nachkommen, im Seuchenfall Entschädigungsleistungen
aus der Tierseuchenkasse riskieren, mahnt der ZDS.

Der Zentralverband der Deutschen Schweinehalter e.V. (ZDS) appelliert
darüber hinaus an die Schweinehalter, die Bestimmungen der
Schweinehaltungshygiene-Verordnung einzuhalten. Insbesondere ist
darauf zu achten, dass keine betriebsfremden Personen die Ställe
betreten. Dies gilt vor allem bei der Abholung von Schlachttieren!


 



 

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