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AHO Aktuell - 07.03.2006

Strafbefehl gegen einen ehemaligen amtlichen Fleischbeschauer erlassen


Bad Kreuznach (aho/lme) - Das Amtsgericht Koblenz - Strafrichter - hat
auf Antrag der bei der Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach eingerichteten
Landeszentralstelle für Wein- und Lebensmittelstrafsachen gegen einen
67 Jahre alten ehemaligen amtlichen Fleischbeschauer aus dem
Westerwald wegen Falschbeurkundung im Amt (§ 348 StGB) einen
Strafbefehl über eine Geldstrafe in Höhe von insgesamt 3.600,00 EUR
erlassen.

Der Beschuldigte hat im Jahr 2002 im Auftrag der zuständigen
Kreisverwaltung Altenkirchen als amtlicher Fleischbeschauer die
Schlachtung von Rindern überwacht und dabei in 11 Fällen nach der
Lebendbeschau das geschlachtete Fleisch als "tauglich" gestempelt,
obwohl er es versäumt hatte, von den Schlachttieren eine BSE Probe
(BSE: Bovine Spongiforme Enzephalopathie = sog. Rinderwahnsinn) zu
entnehmen und untersuchen zu lassen, wobei der amtliche
Fleischbeschaustempel gerade auch die ordnungsgemäße Durchführung
aller gesetzlich vorgeschriebener Untersuchungen dokumentiert.

Der Beschuldigte hat sich im Ermittlungsverfahren, das auf Anzeige
der Kreisverwaltung Altenkirchen im März 2004 bei der
Polizeiinspektion Betzdorf in Gang gekommen ist, zu dem Tatvorwurf
nicht geäußert.

Das vom Beschuldigten fälschlich als "tauglich" gestempelte Fleisch
ist ausnahmslos vor dem Bekanntwerden der unterbliebenen
BSE-Untersuchungen im Jahr 2004 in den Verkehr gelangt. Damals haben
Abgleiche im HIT-Informationssystem (= Herkunftsinformationsdatenbank
Tier), in dem bundesweit alle Daten von der Geburt bis zur Schlachtung
oder dem sonstigen Tod eines Rindes gespeichert werden, erste Hinweise
darauf gegeben, dass von untersuchungspflichtigen Schlachttieren keine
BSE-Testungen vorliegen.

Der Beschuldigte hat gegen den Strafbefehl Einspruch eingelegt. Der
Termin für die Hauptverhandlung steht noch nicht fest.


 



 

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