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AHO Aktuell - 04.03.2006

Erster Verdacht auf Vogelgrippe bei Wildvögeln in Niedersachsen


Hannover (aho) - Erstmals wurden bei einer Probe eines verendeten
Wildvogels in Niedersachsen eine H5N1-Infektionen nachgewiesen und
damit der Verdacht auf den Ausbruch der Vogelgrippe festgestellt. Ob
es sich tatsächlich um die aggressive Form des Erregers handelt und
sich damit der Verdacht bestätigt, wird derzeit im
Friedrich-Loeffler-Institut dem Referenzlabor auf der Insel Riems
untersucht.

Wie Landwirtschaftsminister Hans Heinrich Ehlen heute in Hannover
mitteilte, wurde das Geflügelpest-Virus bei einer Graugans in der
Ortschaft Düshorn (Landkreis Soltau-Fallingbostel) festgestellt.
Ehlen: "Der für den Seuchenschutz zuständige Landkreis hat umgehend
die in der Wildvogel-Geflügelpestschutzverordnung aufgeführten
Maßnahmen eingeleitet. Niedersachsen war und ist für den Fall
vorbereitet, denn bei der Dynamik des Erregers war es nur eine Frage
der Zeit, bis auch Niedersachsen den ersten Fall hat." Jetzt gelte es
konsequent alles zu tun, um die Einschleppung des Virus in die
Nutzgeflügelbestände zu vermeiden. Auch wenn von der Geflügelpest für
den Menschen keine unmittelbare Gefahr ausgeht, so drohe doch ein
enormer wirtschaftlicher Schaden für die Geflügelhalter und die
nachgeschaltete Branche. Daher gelten in den Sperr- und
Beobachtungsgebieten strenge Hygienevorschriften und
Handelsbeschränkungen für die Geflügelhalter. Der Landkreis richtet
einen Sperrbezirk mit 3 Kilometer Radius und ein Beobachtungsgebiet
mit 10 Kilometer Radius um den Fundort ein. Alle gemeldeten
Geflügelhalter in dem betroffenen Landkreis wurden bereits ermittelt.

Bei dem Tier handelt es sich um einen Einzelfund, eine größere Anzahl
von verendeten Vögeln wurde bisher nicht gefunden.

Die Graugans soll nach Beobachtungen eines Lehrers "vom Himmel"
gefallen sein und hat auf einem Feld im Abstand von 500 m von Düshorn
nur ca. eine Stunde ohne Kontakt zu Tieren oder Menschen gelegen.

Das Ergebnis des Schnelltestes des Landesamtes für Verbraucherschutz
und Lebensmittelsicherheit wurde heute durch das
Friedrich-Loeffler-Institut auf Riems bestätigt. Es handelt sich um
das aviäre Virus vom Typ H5N1. Die Bestimmung der Pathogenität steht
noch aus und wird in ca. drei Tagen erwartet.

In diesem Jahr sind mehr als 1300 Wildvögel in Niedersachsen mit
negativen Ergebnis untersucht worden.

Im Sperrbezirk gelten für einen Zeitraum von 21 Tagen folgende
Maßnahmen:


Jeder Halter von Geflügel hat dafür zu sorgen, dass an den Ein - und
Ausgängen zu seinen Stallungen Desinfektionsmatten vorgehalten werden
und betriebsfremde Personen keinen Zutritt haben.

Geflügelhaltungen sind regelmäßig klinisch zu untersuchen.

Jegliches Verbringen von Geflügel und Bruteiern aus oder in
Geflügelbetriebe ist verboten. Andere Vögel dürfen nicht aus dem
Bestand verbracht werden.

Frisches Fleisch, Hackfleisch, Schabefleisch, Fleischerzeugnisse sowie
Fleischzubereitungen aus Geflügel und Vögeln dürfen nicht aus dem
Sperrbezirk verbracht werden. Für so genannte Nebenprodukte (z. B.
Federn oder Schlachtabfälle) gilt: Kein Verbringen aus oder in
Geflügel haltende Betriebe. Gülle bzw. Mist von Geflügel darf nicht
aus dem Sperrbezirk verbracht werden.

Für das Beobachtungsgebiet gilt:

Im Zeitraum von 15 Tagen nach Feststellung der Infektion darf lebendes
Geflügel und in Gefangenschaft gehaltene Vögel anderer Art nicht aus
der Beobachtungsgebiet verbracht werden. Im Zeitraum von 30 Tagen nach
Feststellung der Infektion dürfen lebendes Geflügel und in
Gefangenschaft gehaltene Vögel anderer Art nur mit Genehmigung und nur
innerhalb des Beobachtungsgebietes verbracht werden.

Ausnahmen von den genannten Verbringungsbeschränkungen sind in
bestimmten Fällen möglich und beim Veterinäramt des Landkreises
Soltau-Fallingbostel zu beantragen.

Sowohl im Sperrbezirk als auch im Beobachtungsgebiet haben Hunde- und
Katzenhalter sicherzustellen, dass ihre Tiere nicht frei umherlaufen.

Im Sperrbezirk im Landkreis Soltau-Fallingbostel befinden sich 14
gemeldete Geflügelhalter mit lediglich 433 Stück Geflügel.

Sofern Geflügelhalter ihrer Meldeverpflichtung noch nicht nachgekommen
sind, haben sie dieses beim o. g. Veterinäramt unverzüglich
nachzuholen, mahnt das Agrarministerium.


 



 

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