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AHO Aktuell - 04.03.2006

Vogelgrippe: Lkr. Leer erinnert an Stallpflicht +++ Veterinäre und Polizei handeln


Leer (aho) - Geflügel muss bis zum 30. April im Stall gehalten werden.
Darauf weist das Veterinäramt des Landkreises (Lkr.) Leer noch einmal
hin, weil regelmäßig noch Meldungen über die Missachtung dieser
Vorschrift eingehen. Die gemeldeten Tierhalter werden in
Zusammenarbeit mit der Polizei vor Ort aufgesucht. Ein Verstoß gegen
das Aufstallgebot kann mit einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro geahndet
werden.

Wenn kein Stallgebäude vorhanden ist und auch nicht kurzfristig
hergestellt werden kann, ist in Ausnahmefällen und unter Auflagen auch
eine andere Schutzvorkehrung ausreichend. Die Schutzvorkehrung muss
nach oben abgedichtet und seitlich gegen das Eindringen von Vögeln
gesichert sein. Das Halten unter einer Schutzvorkehrung ist dem
Landkreis anzuzeigen. Die Tiere sind dann monatlich tierärztlich
untersuchen zu lassen. Ausnahmegenehmigungen für das Halten von
Geflügel im Freien werden zur Zeit nicht erteilt, so der Landkreis in
einer Presseinformation.


 



 

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