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AHO Aktuell - 03.03.2006

Geflügelpest: Keine Katzen in Geflügelhaltungen lassen


Koblenz (aho) - Als Vorsichtsmaßnahme zum Schutz des Nutzgeflügels vor
der Geflügelpest empfiehlt das Landesuntersuchungsamt Koblenz den
Geflügelhaltern, das Geflügel in den Stallungen so zu halten, dass
Kontakte mit Katzen unterbleiben.

Katzen können infiziert werden, das Geflügelpestvirus ausscheiden und
so H5N1 auf Geflügel übertragen. Zur Sicherheit sollten deshalb keine
Katzen mehr in die Ställe gelassen werden. Dies gilt auch für Hunde,
die allerdings keine Überträger für das Virus sind. Hunde schleppen
jedoch gern tote Vögel mit sich, deshalb ist auch hier Vorsicht
geboten. Weitere Vorsichtsmaßnahmen, die Katzen und Hunde betreffen,
sind in Rheinland-Pfalz derzeit noch nicht nötig, da das
Geflügelpestvirus im Land bisher nicht nachgewiesen wurde.

Bei einem Nachweis von H5N1 in Rheinland-Pfalz müssen in den dann
ausgewiesenen Sperrgebieten Katzen im Haus bleiben; in
Beobachtungsgebieten würde das Halten im Haus empfohlen. Hunde müssten
dann an der Leine geführt werden. Dies entspricht auch den vom
Nationalen Krisenstab für Tierseuchenbekämpfung getroffenen
Vereinbarungen.

Per Bundesverordnung soll festgelegt werden, dass in den bereits
bestehenden Sperrzonen (drei Kilometer um den Fundort eines
infizierten Vogels) ein Leinenzwang für Hunde gilt und Katzen im Haus
zu halten sind. Die Bundesländer, die bereits H5N1-Funde bei
Wildvögeln haben, werden diese Maßnahmen sofort erlassen.


 



 

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