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AHO Aktuell - 03.03.2006

Österreich: Erste Fälle von Vogelgrippe in Vorarlberg


Bregenz (aho) - Nachdem heute, Freitag Abend bekannt wurde, dass fünf
im Zeitraum Ende Februar im Gebiet Bregenz, Hard und Schwarzach tot
aufgefundene Wildvögel (drei Enten, ein Haubentaucher sowie eine Möwe)
mit dem Vogelgrippe-Virus H5N1 infiziert sind, hat das Land Vorarlberg
dem Bund für die Einrichtung der Schutzzone für insgesamt zwölf
Vorarlberger Gemeinden gemeldet, informierte Landesrat Erich
Schwärzler in einer kurzfristig einberaumten Pressekonferenz.

Die bisherige Überwachungszone wurde um die Gemeinden Lustenau,
Dornbirn, Alberschwende, Buch und Langen erweitert. Die Gemeinden
Hohenweiler, Eichenberg und Möggers bleiben in der Überwachungszone.

Konkret wird vom Land Vorarlberg für folgende Gemeinden die
Einrichtung einer Schutzzone (per Verordnung des
Gesundheitsministeriums) vorgeschlagen: Bildstein, Bregenz, Fußach,
Gaißau, Hard, Höchst, Hörbranz, Kennelbach, Lauterach, Lochau,
Schwarzach, Wolfurt. Schwärzler: "Diese Zone entspricht dem
gesetzmäßig vorgesehenen Drei-Kilometer-Radius um die Fundorte der
infizierten Tiere. Da alle Fundorte relativ nahe beieinander liegen,
ist es möglich, eine zusammenhängende Schutzzone und eine daran
anschließend erweiterte Überwachungszone einzurichten."


Laut Landes-Veterinärabteilung gibt es in den Gemeinden der
Schutzzone insgesamt 377 Geflügelhalter mit 10.413 Tieren, in der
Überwachungszone sind es 419 Halter mit 21.813 Tieren.

Schutzzone - Verbote und Maßnahmen

Die Einrichtung der Schutzzone bedeutet für alle Geflügelhalter in
diesen zwölf Gemeinden unter anderem folgende Verbote sowie Maßnahmen:

- Kontrollen und klinische Untersuchungen der
Geflügelhaltungsbetriebe durch den Amtstierarzt, gegebenenfalls auch
Probenahmen für Laboruntersuchungen.
- Haltung von Geflügel und andere in Gefangenschaft gehaltene Vögel
in Stallungen oder in geschlossenen Haltungsvorrichtungen,
- Getrennte Haltung von Enten und Gänsen von anderem Geflügel.
- Desinfektionsmaßnahmen an den Eingängen und Ausgängen zu den
Geflügelhaltungsbetrieben durch Desinfektionswanne bei Stalleingang
sowie Desinfektion von Transportfahrzeugen, Gerätschaften und
Einrichtungsgegenständen zB durch mobile Desinfektionsspritzen.
- Verbot der Beförderung von Geflügel und anderer in Gefangenschaft
gehaltener Vögel durch die Schutzzone. Nicht betroffen sind
Konsumeier.
- Verbot des Versandes von Frischfleisch, faschiertem Fleisch,
Fleischzubereitungen und Fleischerzeugnissen von Geflügel und anderen
in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln und frei lebendem Federwild aus
der Schutzzone.


Die Verbote und Maßnahmen in der Schutzzone gelten ab sofort für
zunächst drei Wochen, in der Überwachungszone beträgt die Frist zwei
Wochen.

Umfassende Information für die Gemeinden


Die Bürgermeister, Feuerwehrkommandanten, Tierärzte und
Bauhofmitarbeiter aus den betroffenen 20 Vorarlberger Gemeinden
werden am Samstag (4. März) Vormittag im Landhaus von Veterinär- und
Sicherheitsexperten des Landes umfassend informiert. "Die enge
Zusammenarbeit mit den betroffenen Gemeinden ist in der gegenwärtigen
Situation besonders wichtig", betonte LR Schwärzler.


 



 

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